Solarpaket 1: Neue Chancen für Investoren – das ändert sich jetzt
Hamburg, 03.03.2025 Das geplante Solarpaket 1 – aktuell noch im EU-Notifizierungsverfahren – bringt frischen Schwung für Solarinvestitionen. Vor allem Dachanlagen profitieren künftig von besseren Förderbedingungen, weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit. Wer jetzt clever investiert, spart kräftig Steuern und sichert sich attraktive Rendite. Die vorgesehenen Neuerungen im
Überblick:
- Höhere Förderung für große Dachanlagen
- Vorteile für PV-Anlagen mit Anlagengröße über 750kW
- Administrative Vereinfachungen für Anlagengröße bis 200kW
- Verzicht auf Schadensnachweis beim Repowering der Solarmodule
- Administrative Vereinfachung für Anlagengröße bis 100kW bei Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung
- Vereinfachte Nutzung fremder Dachflächen für
1. Höhere Förderung für große Dachanlagen
Für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden ab 40 kW installierter Leistung steigt die Einspeisevergütung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit reagiert der Gesetzgeber auf gestiegene Bau- und Finanzierungskosten. Ab 2026 werden mehr große Dachanlagen gefördert, insgesamt 2,3 Gigawatt pro Jahr – ein deutlich erweitertes Marktvolumen mit zusätzlichem Potenzial für Investoren.
2. Neue Rahmenbedingungen für Ausschreibungen (PV-Anlagen über 750kW)
Die Teilnahme an Förderausschreibungen wird ab einer Anlagengröße von 750 kW verpflichtend. Erfahrene Projektentwickler profitieren im Wettbewerb um die Förderung durch gezielt platzierte Gebote. Die Rückzahlung hinterlegter Sicherungsbeiträge wird beschleunigt: Innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt die Rückerstattung, das entlastet die Liquidität während der Projektumsetzung. Bei Vergütung nach Zuschlag der Bundesnetzagentur kann der Anlagenbetreiber darüber hinaus zwischen Volleinspeisung und Direktbelieferung entscheiden, ohne die Vergütung zu verlieren oder reduzieren zu müssen. Onsite PPAs (Power Purchase Agreements) oder die Belieferung von Stromabnehmern im Nahfeld können insb. für IAB-Investoren zu attraktiven Upside-Renditeszenarien mit Absicherung durch die EEG-Vergütung führen.
3. Vereinfachung bei Stromüberschüssen
Betreiber von Anlagen bis 200 kW können überschüssigen Strom ohne Vermarktungspflicht direkt an den Netzbetreiber abgeben – ohne Vergütung, aber auch ohne Vermarktungskosten und bürokratischen Aufwand. Kleine Stromverbräuche der Wechselrichter bei Volleinspeiseanlagen lassen sich künftig über bestehende Stromverträge abrechnen. Separate Verträge, die in der Vergangenheit oft zusätzliche Kosten verursachten, sind nicht mehr erforderlich.
4. Repowering künftig ohne Nachweis möglich
Bei bestehenden Dachanlagen wird das sogenannte Repowering vereinfacht: Der Austausch von Solarmodulen durch leistungsstärkere Varianten ist künftig ohne Schadensnachweis möglich. Dadurch lassen sich bestehende Anlagen ohne bürokratische Hürden modernisieren und langfristig wirtschaftlicher betreiben.
5. Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen wird erleichtert
Photovoltaikanlagen bis 100 kW installierter Leistung, deren 20-jährige Förderlaufzeit endet, können weiterhin unkompliziert betrieben werden. Die bisherige Regelung zur Auszahlung des Marktwerts durch den Netzbetreiber wird um fünf Jahre verlängert – eine einfache und verlässliche Lösung für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb.
6. Fremde Dächer einfacher nutzbar
Das Solarpaket 1 verbessert die Rahmenbedingungen für die Nutzung fremder Dachflächen durch rechtliche Klarstellungen, vereinfachte Netzanschlüsse und standardisierte Musterverträge. Dies ist ein wichtiger Hebel für Investoren ohne eigene Gebäude, um Dächer von Unternehmen oder kommunalen Einrichtungen effizient und wirtschaftlich zu nutzen.

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Marco Busacker | Geschäftsführer
Bankkaufmann, Dipl. Betriebswirt
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