
Solar-Direktinvestment
mit hohem Investitions-
abzugsbetrag (IAB) und
attraktiven steuerlichen
Sonderabschreibungen
Solar-Investment (Photovoltaik) mit hohen steuerlichen Vergünstigungen
Investieren Sie in Photovoltaikanlagen und profitieren Sie von 3 steuerlichen Vergünstigungen:
- Hoher Investitionsabzugsbetrag (IAB) bis zu 40 %
- Zusätzliche Sonder-Abschreibung von 20 % (§ 7g Abs. 5 EStG)
- Zusätzliche lineare Abschreibung von 5 % p.a. für verbleibenden Restwert
Weitere Vorteile Ihres Solar-Direktinvestments:
- Sicherheit: 20 Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung (EEG)
- Stabilisierung und Streuung des Anlageportfolios (Sachwertanlage)
- Idealer Investitionszeitpunkt: Über Jahre sinkende Anschaffungskosten, hocheffiziente Komponenten (Solarpanels, Wechselrichter, Trafos) und im Verhältnis immer noch niedrige Finanzierungszinsen
- Nachhaltige Investition in regenerative Energien
- Rundum Sorglospaket: Hochwertige Technik und Wartung, umfassender Versicherungsschutz

Solarinvestments sind besonders sinnvoll wenn Sie:
- In umweltfreundliche Energiegewinnung investieren möchten
- Spitzenverdiener sind ersparte Steuern in eigenes Vermögen umwandeln möchten
- Hohe, regelmäßige und stabile Zusatzeinnahmen für Ihre Rente aufbauen möchten
- Empfänger einer Abfindung oder eines Veräußerungserlöses sind
- Stabilität durch Sachwerte erzielen und Ihr Anlageportfolio sinnvoll ergänzen möchten
Szenario Jahr 2020 / 2060 – Weltweit*
*Anteil der verschiedenen Energien in Prozent am weltweiten Energieverbrauch im jeweiligen Jahr. Quelle: Wirtschaftswoche 2013 – Bezug Shell Studie
Die weltweite Bevölkerung wächst ständig und der Lebensstandard steigt. Deshalb wird zukünftig wesentlich mehr Energie benötigt, um z. B. die Wohnungen zu versorgen und die Mobilität zu ermöglichen. Zur Bekämpfung des Klimawandels muss die Energieversorgung deshalb auf zunehmend kohlenstoffärmere Quellen bauen.
Fazit:
Erneuerbare Energien werden den mit Abstand größten Marktanteil haben. Unsere Kinder und Enkel werden uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt einmal sehr dankbar sein.
Konzept Solarinvestment
Erläuterungen
- Die Sonne scheint auf die Solarmodule des Daches und über hochwertige Technik wird Sonnenenergie in Strom umgewandelt.
- Über einen Trafo wird der erzeugte Strom in das Stromnetz eingespeist.
- Über Energieversorger bzw. Stromvermarkter (z.B. RWE) wird im Gegenzug eine Vergütung für den Stromverkauf erzielt.
- Die Basis des Investments bildet zum einen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zum anderen der 30 – 35-jährige Dachpachtvertrag mit dem Dachbesitzer, damit das Dach auch über den langen Zeitraum in jedem Fall immer zur Verfügugn steht (der Rechtsanspruch der Dachnutzung ist im Grundbuch dinglich gesichert).
- Das Finanzamt belohnt Ihre Solarinvestition mit attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
- Rundum Sorglospaket – Die Solaranlage wird von starken Partnern kompetent und engagiert betreut. Sie erhalten hochwertige Technik, umfassenden Versicherungsschutz (z.B. gegen Vandalismus, Marderbiss) und Sie können auf einen umfassenden Komplettservice aus einer Hand zurückgreifen.
1. Investitionsphase
Kosten Solarkraftwerk inkl. Kaufnebenkosten |
250.000 EUR | |
Einmalzahlung für Sanierung Dach | 26.882 EUR | |
Gesamtinvestition | 276.883 EUR |
Steuerliche Auswirkungen in der Investitionsphase
(für einen Spitzenverdiener)
2019 | 2020 | |||
Investitionsabzugsbetrag 40 % (IAB) auf Kaufpreis und Nebenkosten |
100.000 EUR | |||
Sonderabschreibung (20 %) | 30.000 EUR | |||
lineare AfA | 4.422 EUR | |||
steuerlicher Einnahmeüberschuss (Stromerlöse höher wie Zins und Betriebskosten) |
⁒ 6.530 EUR | |||
Summe abzugsabfähige Werbungskosten | 100.000 EUR | 27.893 EUR | ||
Steuerersparnis 2019/2020 | 47.670 EUR | 13.295 EUR | ||
⭨ |
⭩ |
|||
Gesamte Steuerersparnis 2019/2020 |
60.965 EUR |
Die Investition: Wie wird die Solaranlage bezahlt?
⭩ |
⭨ |
||
Fremdkapital | Eigenkapital | ||
215.054 EUR | vor Steuern | 61.828 EUR | |
Steuerersparnis | ⁒ 60.965 EUR | ||
Eigenkapital nach Steuern |
863 EUR |
2. Bewirtschaftungsphase
Die Zahlungsströme – während der Finanzierungsphase (2021 – 2034):
+ Einnahmen:
|
19.616 EUR | |
Ausgaben:
|
⁒ 4.410 EUR | |
= Ø Überschuss vor Tilgung und Steuern | 15.206 EUR | |
Ø Tilgung in 14 Jahren | ⁒ 14.871 EUR | |
Ø Steuerzahlung | ⁒ 3.174 EUR | |
Ø Investition p.a. | 2.839 EUR | |
Ø monatliche Investition |
237 EUR |
3. Ertragsphase
mögl. Sonnenrente p.a. vor Steuern |
15.317 EUR |
Gesamtbetrachtung – Ihr persönlicher Nutzen
Ihr Eigenkapital | Ihr Eigenkapital | ||||
|
863 EUR 39.746 EUR . |
⮦ | 40.605 EUR | ⮧ | |
mögl. Sonnenrente p.a. 21 Jahre vor Steuern |
Sonnenrente kumuliert, 21 Jahre, vor Steuern |
||||
15.317 EUR | 321.654 EUR | ||||
nach Steuern | nach Steuern | ||||
10.839 EUR | 246.708 EUR |
Beispiel:
verheiratet, EUR 220.000 zu versteuerndes Einkommen, ab 2026 EUR 50.000, kirchensteuerpflichtig 8 %. Zusätzliche Abfindung 2019 in Höhe von EUR 250.000. Investition in eine Photovoltaikanlage im Wert von EUR 250.000 inkl. Kaufnebenkosten zzgl. Kosten für Dachsanierung in Höhe von EUR 26.882. Investitionsbeginn Juli 2020.
*wichtiger Hinweis
Kaufpreis für eine Photovoltaikanlage inkl. Anschaffungskosten und Herstellungsnebenkosten zzgl. Dachsanierung (26.882 EUR) |
250.000 EUR |
möglicher Investitionsabzugsbetrag: (40 % von 250.000 EUR) |
100.000 EUR |
Sonder-Abschreibung (20 % von 150.000 EUR) | 30.000 EUR |
lineare Abschreibung 5 % (ab Fertigstellung) | 7.500 EUR |
steuerliche abzugsfähige Gesamtbeträge in der Investitionsphase – Jahr 1 und 2 |
137.500 EUR |
⭣ |
|
Steuereffekt für Spitzenverdiener – Jahr 1 und 2 | ca. 66.500 EUR |
Solarinvestments können ersparte Steuern in eigenes Vermögen umwandeln
VORHER | NACHHER | ||
Steuern: 109.500 EUR |
Steuern: 43.000 EUR |
||
Vermögensbildung: 66.500 EUR |
|||
verfügbare Liquidität: 140.500 EUR |
verfügbare Liquidität: 140.500 EUR |
Anmerkung: Ein Spitzenverdiener, ledig, 8 % Kirchensteuer, 250.000 EUR zu versteuerndes Einkommen, zahlt 109.500 EUR Steuern. Bei einem zusätzlichen Solarinvestment fließen in diesem Beispiel 66.500 EUR Steuerersparnis in die Solaranlage und somit in die eigene Vermögensbildung.
Spitzenverdiener profitieren von drei steuerlichen Vergünstigungen
Vorteil 1: Investitionsabzugsbetrag (IAB) – 50 %!
Ein Steuerpflichtiger kann ohne weitere Angaben für eine geplante Investition in sog. bewegliche Wirtschaftsgüter ( z.B. Maschinen) die Investition zu 50 % steuerlich geltend machen. Dies erfolgt über einen sog. Investitionsabzugsbetrag.
Nach Bildung dieses Investitionsabzugsbetrages hat ein Steuerpflichtiger 3 Jahre Zeit zu investieren, d.h. er kann 3 Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Ihr persönlicher Steuerberater erklärt gerne, wie das geht. Solaranlagen sind steuerrechtlich als „bewegliche Wirtschaftsgüter“ einzustufen.
Daher können Investoren von Solaranlagen bis zu 50 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro bewegliches Wirtschaftsgut begrenzt.
Vorteil 2: Zusätzlich Sonder-Abschreibung von 20 % (§ 7g Abs. 5 EStG)
Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung und/oder den vier folgenden Jahren geltend gemacht werden. Da diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung fest zu legen ist, ergibt sich ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument.
Vorteil 3: Zusätzlich lineare Abschreibung von 5 % p. a. für verbleibenden Restwert
Insgesamt können in den ersten beiden Jahren im Idealfall 55 % der Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden.
*wichtiger Hinweis
Mit einem Solarinvestment die Abfindung optimieren
1. Investitionsphase
Kosten Solarkraftwerk inkl. Kaufnebenkosten |
232.500 EUR | |
Einmalzahlung für Sanierung Dach | 25.000 EUR | |
Gesamtinvestition | 257.500 EUR |
Steuerliche Auswirkungen in der Investitionsphase
(für einen Spitzenverdiener)
2018 | 2019 | |||
Investitionsabzugsbetrag 40 % (IAB) auf Kaufpreis und Nebenkosten |
93.000 EUR | |||
Sonderabschreibung (20 %) | 27.900 EUR | |||
lineare AfA | 685 EUR | |||
steuerlicher Einnahmeüberschuss (Stromerlöse höher wie Zins und Betriebskosten) |
⁒ 653 EUR | |||
Summe abzugsabfähige Werbungskosten | 93.000 EUR | 27.923 EUR | ||
Steuerersparnis 2019/2020 | 90.723 EUR | 11.795 EUR | ||
⭨ |
⭩ |
|||
Gesamte Steuerersparnis 2019/2020 |
102.518 EUR |
Die Investition: Wie wird die Solaranlage bezahlt?
⭩ |
⭨ |
||
Fremdkapital | Eigenkapital | ||
155.000 EUR | vor Steuern | 102.500 EUR | |
Steuerersparnis | ⁒ 102.518 EUR | ||
Eigenkapital nach Steuern |
18 EUR |
2. Finanzierungsphase
Die Zahlungsströme – während der Finanzierungsphase (2021 – 2034):
+ Einnahmen:
|
18.225 EUR | |
Ausgaben:
|
⁒ 4.464 EUR | |
= Ø Überschuss vor Tilgung und Steuern | 13.761 EUR | |
Ø Tilgung in 15 Jahren | ⁒ 10.282 EUR | |
Ø Steuerzahlung | ⁒ 3.336 EUR | |
Ø Investition p.a. | 143 EUR | |
Ø monatlicher Überschuss |
12 EUR |
3. Ertragsphase
mögl. Sonnenrente p.a. vor Steuern |
12.898 EUR |
Gesamtbetrachtung – Ihr persönlicher Nutzen
Ihr Kapitaleinsatz – Überschuß | Ihr Kapitaleinsatz | ||||
|
18 EUR 2.144 EUR . |
⮦ | 0 EUR | ⮧ | |
mögl. Sonnenrente p.a. 20 Jahre vor Steuern |
Sonnenrente kumuliert, 20 Jahre, vor Steuern |
||||
12.898 EUR | 257.956 EUR | ||||
nach Steuern | nach Steuern | ||||
9.043 EUR | 180.864 EUR |
Beispiel:
verheiratet, EUR 100.000 zu versteuerndes Einkommen, ab 2029 EUR 50.000, kirchensteuerpflichtig 8%. Zusätzliche Abfindung 2018 in Höhe von EUR 250.000. Investition in eine Photovoltaikanlage im Wert von EUR 232.500 inkl. Kaufnebenkosten zzgl. Kosten für Dachsanierung in Höhe von EUR 25.000.
*wichtiger Hinweis
Aktuelles Beteiligungsangebot – Aufteileranlage

Unser Experte berät Sie gern
Marco Busacker | Geschäftsführer
Bankkaufmann, Dipl. Betriebswirt
Tel: | +49 40. 688 743 48 |
Mail: | post [at] hansetrust.de |
Aktuelle Meldungen
*Wichtiger Hinweis:
Bei dem Erwerb und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage handelt es sich um eine von dem jeweiligen Anleger individuell zu gestaltende unternehmerische Tätigkeit. Das hier unterbreitete Angebot ist keine Vermögensanlage im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Eine Verzinsung und Rückzahlung des investierten Kapitals oder ein vermögenswerter Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld wird weder gewährleistet noch in Aussicht gestellt.
Dieses Angebot ist kein Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt im Sinne der § § 6 ff. VermAnlG. Die hierin enthaltenen Angaben sind unvollständig und bieten keine Grundlage für eine fundierte Anlageentscheidung. Alleinige Gültigkeit für eine Investition in eine Solaranlage haben die Kaufverträge nebst Anlagen, die Finanzierungsbedingungen der Bank sowie gesetzliche und steuerliche Regelungen. Die hier enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung und Empfehlung dar.
Der Anleger sollte die entsprechenden Vertragsangebote vollständig gelesen und verstanden haben, bevor er seine Anlageentscheidung trifft.
Es wird dringend empfohlen, vor der Anlageentscheidung eine persönliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der hier enthaltenen Angaben wird weder im Allgemeinen noch für die Person des Anlegers im Besonderen übernommen.