Solar Investments mit Steuervorteilen und Investitionsabzugsbetrag (IAB)2026-03-23T13:39:36+01:00
Solar Direktinvestments in Photovoltaikanlagen mit hohen Steuervorteilen und Abschreibung

Solar-Direktinvestment
mit hohem Investitions-
abzugsbetrag (IAB) und
attraktiven steuerlichen
Sonderabschreibungen

Solar-Investment (Photovoltaik) mit hohen steuerlichen Vergünstigungen

Investieren Sie in Photovoltaikanlagen und profitieren Sie von 3 steuerlichen Vergünstigungen:

Hoher Investitionsabzugsbetrag (IAB) bis zu 50 %1)

  1. Zusätzliche Sonder-Abschreibung von 40 % (§ 7g Abs. 5 EStG)2)
  2. Zusätzliche lineare Abschreibung von 5 % p.a. für verbleibenden Restwert
Fazit: Im Idealfall können in den ersten beiden Jahren über 70 % der Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden.

Weitere Vorteile Ihres Solar-Direktinvestments:

  • Sicherheit: 20 Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung (EEG)
  • Stabilisierung und Streuung des Anlageportfolios (Sachwertanlage)
  • Idealer Investitionszeitpunkt: Über Jahre sinkende Anschaffungskosten, hocheffiziente Komponenten (Solarpanels, Wechselrichter, Trafos) und im Verhältnis immer noch niedrige Finanzierungszinsen
  • Nachhaltige Investition in regenerative Energien
  • Rundum Sorglospaket: Hochwertige Technik und Wartung, umfassender Versicherungsschutz

Hinweis 1) Erhöhung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) mit dem Jahressteuergesetz 2020:
Ein weiterer Vorteil für PVA-Direktinvestments sind die Neuerungen im Jahressteuergesetz 2020, die den §7g EStG betreffen. Grundsätzlich gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden, dass die begünstigten Investitionskosten sich von 40% auf 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erhöhen.

2)Aktueller Hinweis zum Wachstumschancengesetz: Gute Neuigkeiten zur Sonderabschreibung gibt es für Käufer von Solar-Investments: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens konnte bisher neben IAB und der linearen Abschreibung die 20%ige Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 EStG angesetzt werden. Das verabschiedete Wachstumschancengesetzes sieht jetzt vor, für Anlagevermögen, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt werden, die Sonderabschreibung auf 40% zu erhöhen.

Fazit: Die neue Regelung ermöglicht eine deutlich höhere Abschreibung und somit eine noch höhere Steuerrückerstattung im Jahr der Anschaffung.

Solarinvestments sind besonders sinnvoll wenn Sie:

  • In umweltfreundliche Energiegewinnung investieren möchten
  • Spitzenverdiener sind und ersparte Steuern in eigenes Vermögen umwandeln möchten
  • Hohe, regelmäßige und stabile Zusatzeinnahmen für Ihre Rente aufbauen möchten
  • Empfänger einer Abfindung oder eines Veräußerungserlöses sind
  • Stabilität durch Sachwerte erzielen und Ihr Anlageportfolio sinnvoll ergänzen möchten
Ihr §6b Experte Marco Busacker berät Sie gern

Unser Experte berät Sie gern

Marco Busacker | Geschäftsführer

Bankkaufmann, Dipl. Betriebswirt

Tel: +49 40. 688 743 48
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    Marktentwicklung weltweit „Erneuerbare Energien“

    Szenario Jahr 2020 / 2060 – Weltweit*

    Anteil der verschiedenen Energien in Prozenz am weltweiten Energieverbrauch im jeweiligen Jahr. Quelle: Wirtschaftswoche 2013 - Bezug Shell Studie

    *Anteil der verschiedenen Energien in Prozent am weltweiten Energieverbrauch im jeweiligen Jahr. Quelle: Wirtschaftswoche 2013 – Bezug Shell Studie

    Die weltweite Bevölkerung wächst ständig und der Lebensstandard steigt. Deshalb wird zukünftig wesentlich mehr Energie benötigt, um z. B. die Wohnungen zu versorgen und die Mobilität zu ermöglichen. Zur Bekämpfung des Klimawandels muss die Energieversorgung deshalb auf zunehmend kohlenstoffärmere Quellen bauen.

    Fazit: Erneuerbare Energien werden den mit Abstand größten Marktanteil haben. Unsere Kinder und Enkel werden uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt einmal sehr dankbar sein.

    Wie funktioniert ein Solarinvestment?

    Konzept Solarinvestment

    Erläuterung der Funktionsweise eines Solarinvestments

    Erläuterungen

    1. Die Sonne scheint auf die Solarmodule des Daches und über hochwertige Technik wird Sonnenenergie in Strom umgewandelt.
    2. Über einen Trafo wird der erzeugte Strom in das Stromnetz eingespeist.
    3. Über Energieversorger bzw. Stromvermarkter (z.B. RWE) wird im Gegenzug eine Vergütung für den Stromverkauf erzielt.
    4. Die Basis des Investments bildet zum einen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zum anderen der 30 – 35-jährige Dachpachtvertrag mit dem Dachbesitzer, damit das Dach auch über den langen Zeitraum in jedem Fall immer zur Verfügugn steht (der Rechtsanspruch der Dachnutzung ist im Grundbuch dinglich gesichert).
    5. Das Finanzamt belohnt Ihre Solarinvestition mit attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
    6. Rundum Sorglospaket – Die Solaranlage wird von starken Partnern kompetent und engagiert betreut. Sie erhalten hochwertige Technik, umfassenden Versicherungsschutz (z.B. gegen Vandalismus, Marderbiss) und Sie können auf einen umfassenden Komplettservice aus einer Hand zurückgreifen.

    Die 4 Phasen einer Solarinvestition

    1. Investitionsphase

    Beispiel:
    Investition in eine Photovoltaikanlage im Wert von EUR 250.000 inkl. Kaufnebenkosten zzgl. Kosten für Dachsanierung in Höhe von EUR 25.000. Angenommener Einkommenssteuersatz von 42%.

    Kosten Solarkraftwerk inkl. Kaufnebenkosten 250.000 EUR
    Einmalzahlung für Sanierung Dach 25.000 EUR
    Gesamtinvestition 275.000 EUR

    Steuerliche Auswirkungen in der Investitionsphase
    (für einen Spitzenverdiener)

    Jahr 1
    Jahr 2
    Sofortige Abschreibung
    Investitionsbetrag 50% (IAB) des Kaufpreises bei Anschaffung
    125.000 EUR
    Sonderabschreibung 40% (SAB) des Restwertes im Jahr der Inbetriebnahme (oder Verteilung auf die ersten 5 Jahre) 50.000 EUR
    Lineare AFA im ersten Jahr 3.750 EUR
    Steuerlich abzugsfähige Gesamtbeiträge
    Jahr 1 und 2
    178.750 EUR
    Gesamte Steuervorteile Jahr 1 und 2 75.000 EUR

    2. Finanzierungsphase

    Vereinfachtes Beispiel bei einer Gesamtfinanzierung über ein Bankdarlehen von rd. 70% der Gesamtinvestition sowie einem Eigenkapitalanteil in Höhe der Steuerersparnis.

    Fremdkapital Eigenkapital
    200.000 EUR Eigenkapital aus
    Steuerersparnis rd.
    75.000 EUR
    Gesamtinvestition 275.000 EUR

    3. Die Bewirtschaftungsphase ab dem 3. Jahr

    Vorbemerkung: Für den laufenden Betrieb einer Solaranlage fallen Bewirtschaftungskosten an. Für das aufgenommen Bankdarlehen sind Zins und Tilgung fällig. Die Höhe der Tilgung ist davon abhängig, wie schnell das Darlehen getilgt werden soll. Das Ziel ist es, nach Tilgung nur noch Einnahmen aus den Stromerlösen zu erzielen.

    Die Investition:
    Wie wird die Solaranlage bezahlt?

    Die Zahlungsströme –
    während der Finanzierungsphase von 14 Jahren

    Annahmen der Beispielberechnung:

    • Stromerlöse EUR 11.500
    • Betriebskosten EUR 1.700
    • Kaufpreis der PVA 175.000
    • Dachsanierung / Einmalpacht EUR 12.000
    • Fremdkapital 80%
    • Steuersatz 42%
    • Zinssatz 10 Jahre fest 1,85%
    • Tilgung p.a. 5,70%

    Betriebsjahr – Jahr 3 – Steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Einzelanlagen

    Stromerlöse 11.500 EUR
    Betriebskosten 1.700 EUR
    Zinsen 2.609 EUR
    = Überschuss vor Tilgung und Steuern 7.191 EUR
    Lineare Abschreibung: 5% auf den Restwert von EUR 122.500 nach IAB und SAB 2.665 EUR
    Dachsanierung/Einmalpacht 600 EUR
    Erhöhung des zu versteuernden Einkommens 3.926 EUR
    Steuerbelastung 1.648 EUR

    Disclaimer: Die Angaben sind unverbindlich und werden im Rahmen einer konkreten Projektplanung präzisiert. Das Berechnungsbeispiel sowie die steuerlichen Kalkulationen dienen lediglich einer ersten unverbindlichen Information. Bitte machen Sie sich wegen der Details bei Ihrem persönlichen Steuerberater kundig.

    4. Ertragsphase nach Darlehenstilgung:

    In diesem Beispiel beträgt die Sonnenrente p.a. vor Steuern und nach Darlehenstilgung rd. EUR 23.160

    Gesamtbetrachtung –
    Ihr persönlicher Nutzen

    • Nutzt man alle drei steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten, lassen sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren mehr als 70 % der Investitionssumme von der Steuer absetzen.
    • Vorteil ist die Investition aus Steuerersparnis: Weil sich der IAB schon im Jahr vor der Anschaffung der Photovoltaik-Anlage geltend machen lässt, stehen die dadurch freigesetzten Mittel als zusätzliches Eigenkapital für die Investition zur Verfügung.
    • Der jährliche Ertrag (Sonnenrente) vor Steuern und nach üblichen Kosten für Wartung etc. beträgt in dem o.g. Beispiel rd. EUR 22.700 bzw. EUR 1.890 monatlich
      (Annahmen der Beispielrechnung: Gesamtinvestition rd. EUR 215.000; jährliche Stromproduktion in kWh rd. 155.000; Jahresergebnis durchschnittlich 15 Ct/kWh, Rundum-Sorglos Paket „Wartung“ rd. 8 EUR/kWp)

    Ihr Eigenkapital

    • Investitionsphase nach Steuer 863 EUR
    • Finanzierungsphase (Jahr 2021 – 2034) 39.746 EUR
    Ihr Eigenkapital
    40.605 EUR
    mögl. Sonnenrente p.a.
    21 Jahre vor Steuern
    Sonnenrente kumuliert,
    21 Jahre, vor Steuern
    15.317 EUR 321.654 EUR
    nach Steuern nach Steuern
    10.839 EUR 246.708 EUR

    Beispielrechnung für einen Spitzenverdiener

    Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage 250.000 EUR
    Möglicher Investitionsabzugsbetrag (IAB) von 50% der Anschaffungskosten 125.000 EUR
    Sonder-Abschreibung (SAB) 40% von 125.000 (Restbuchwert nach Bildung des IABs) 50.000 EUR
    Lineare Abschreibung 5% (ab Fertigstellung auf Restbuchwert nach IAB) 6.250 EUR
    Steuerlich abzugsfähige Gesamtbeträge
    In der Investitionsphase – Jahr 1 und 2
    181.250 EUR

    Steuereffekt für Spitzenverdiener – Jahr 1 und 2 bei Steuersatz 45% rd. 81.500 EUR

    Solarinvestments können ersparte Steuern in eigenes Vermögen umwandeln

    VORHER NACHHER
    Steuern:
    112.500 EUR
    Steuern:
    31.000 EUR
    Vermögensbildung:
    81.500 EUR
    Verfügbare Liquidität:
    137.500 EUR
    Verfügbare Liquidität:
    137.500 EUR

    Annahmen der Beispielrechnung: Spitzenverdiener, 250.000 EUR zu versteuerndes Einkommen, Steuersatz 45% zahlt 112.500 EUR Steuern. Bei einem zusätzlichen Solarinvestment fließen in diesem Beispiel 68.125 EUR Steuerersparnis in die Solaranlage und somit in die eigene Vermögensbildung.

    Spitzenverdiener profitieren von drei steuerlichen Vergünstigungen

    Vorteil 1: Investitionsabzugsbetrag (IAB) – 50 %!

    Ein Steuerpflichtiger kann ohne weitere Angaben für eine geplante Investition in sog. bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen) die Investition zu 50 % steuerlich geltend machen. Dies erfolgt über einen sog. Investitionsabzugsbetrag.
    Nach Bildung dieses Investitionsabzugsbetrages hat ein Steuerpflichtiger 3 Jahre Zeit zu investieren, d.h. er kann 3 Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Ihr persönlicher Steuerberater erklärt gerne, wie das geht. Solaranlagen sind steuerrechtlich als „bewegliche Wirtschaftsgüter“ einzustufen.
    Daher können Investoren von Solaranlagen bis zu 50 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro bewegliches Wirtschaftsgut begrenzt.

    Vorteil 2: Zusätzlich Sonder-Abschreibung von 40 % (§ 7g Abs. 5 EStG)

    Weitere 40 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung und/oder den vier folgenden Jahren geltend gemacht werden. Da diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung fest zu legen ist, ergibt sich ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument.

    Vorteil 3: Zusätzlich lineare Abschreibung von 5 % p. a. für verbleibenden Restwert

    Neben der Steuerentlastung durch den IAB und die Sonderabschreibung profitieren Sie als PV-Investor von der linearen Abschreibung (AfA) über 20 Jahre, was Ihnen langfristig weitere steuerliche Vorteile bietet.

    Fazit: Insgesamt können in den ersten beiden Jahren im Idealfall über 70 % der Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden.

    Abfindungsoptimierung: Steuerlast senken durch PV-Direktinvestments

    Sie erhalten eine Abfindung und suchen nach einer rechtssicheren Strategie, um die hohe Steuerprogression zu mildern? Durch die synergetische Kombination aus Fünftelregelung (§ 34 EStG) und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG) wandeln Sie eine drohende Steuerzahlung in produktives Sachwertvermögen um.

    Strategische Vorteile für Abfindungsempfänger

    • Maximale Progressionsglättung: Die Fünftelregelung mildert die Steuerlast bei Einmalzahlungen; in Kombination mit einem IAB wird dieser Effekt signifikant verstärkt.
    • Effektive Steuerreduktion: Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, bis zu 50 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage bereits im Jahr der Abfindungszahlung gewinnmindernd geltend zu machen.
    • Zusätzliche Liquidität: Nutzen Sie Sonderabschreibungen (Sonder-AfA), um die Steuerlast im Folgejahr weiter zu optimieren.
    • Investition ohne hohes Eigenkapital: Dank der hohen Steuerersparnis und attraktiver Finanzierungsmodelle lässt sich das Investment oft weitgehend eigenkapitalneutral realisieren.
    • Langfristige „Sonnenrente“: Nach der Darlehensrückführung (i. d. R. nach 10–15 Jahren) generiert die Anlage über weitere 20 Jahre und mehr stabile, inflationsgeschützte Erträge.

    Die Systematik: Fünftelregelung & IAB im Zusammenspiel

    Der Erhalt einer Abfindung führt durch die „Zusammenballung von Einkünften“ zu einer sprunghaft ansteigenden Steuerlast. Die gesetzliche Fünftelregelung allein bietet oft nur eine marginale Entlastung, da sie lediglich die Berechnungsmethode glättet, aber nicht die Bemessungsgrundlage senkt.

    Hier setzt das PV-Direktinvestment an

    Während die Fünftelregelung die Steuer mathematisch verteilt, reduziert der IAB nach § 7g EStG das zu versteuernde Einkommen direkt im Jahr des Zuflusses. Da die Wirkung der Fünftelregelung umso stärker ist, je niedriger das restliche Einkommen ausfällt, kann die Steuerlast auf die Abfindung in vielen Fällen nahezu vollständig neutralisiert werden.

    Beispielrechnung: Die Hebelwirkung der Fünftelregelung

    Einkommen (nach Werbungskosten etc.) 70.000 EUR
    + 1/5 der Abfindung 10.000 EUR
    = Bemessungsgrundlage der Fünftel-Regelung 80.000 EUR
    darauf entfallende Einkommensteuer und Soli 15.656 EUR
    Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung 70.000 EUR
    darauf entfallende Einkommensteuer und Soli 12.432 EUR
    Unterschiedsbetrag 3.224 EUR
    fünffacher Betrag davon 16.120 EUR
    Einkommensteuer und Soli gemäß Fünftel-Regelung 28.552 EUR
    Steuerersparnis gegenüber Vollversteuerung
    von 70.000 € + 50.000 € Abfindung
    1.932 EUR

    Steuertarif 2023, Werte auf volle Euro-Beträge gerundet

    Beispiel: Nina N., verheiratet und nach Splitting-Tarif besteuert, persönlicher Steuersatz 17,76 %, erzielt im laufenden Jahr ein steuerpflichtiges Einkommen von 70.000 Euro. Für ihr Ausscheiden aus dem Betrieb erhält Sie eine einmalige Abfindung von 50.000 Euro. Würde sie ihr Jahreseinkommen einschließlich der vollen Abfindung regulär versteuern, müsste sie einschließlich Solidaritätszuschlag (Soli) 30.484 Euro an das Finanzamt abführen. Durch die vorteilhafte Fünftel-Regelung spart sie im Beispiel 1.932 Euro Einkommensteuer.

    Hinweis zur Steuerprogression:
    Bei Erreichen des Spitzensteuersatzes führt die Fünftelregelung häufig nicht mehr zu einer nennenswerten Entlastung. In dieser Konstellation ist der Einsatz zusäztlicher steuerlicher Instrumente wie des Investitionsabzugsbetrages (IAB) essentiell, um eine substanzielle Steuerersparnis zu realisieren und das Kapital im eigenen Vermögen zu halten.

    Ihr nächster Schritt: Analyse und steuerliche Gestaltung Ihrer Abfindung

    Die optimale Strukturierung einer Abfindung ist ein komplexer Prozess, der eine individuelle Betrachtung erfordert. Wir unterstützen Sie gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater dabei, das notwendige Investitionsvolumen zu identifizieren, um die Steuerlast unter Berücksichtigung der Fünftelregelung effizient zu optimieren und gleichzeitig den Aufbau von Sachwerten voranzutreiben.

    Weiterführende Informationen für Bezieher hoher Abfindungen

    Speziell für Empfänger hoher Abfindungen und Gutverdiener im Spitzensteuersatz haben wir eine detaillierte Ratgeberseite erstellt. Dort erfahren Sie, warum die Fünftelregelung allein in diesen Fällen oft an ihre Grenzen stößt und wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB) als steuerliches Gestaltungsinstrument fungiert – inklusive transparenter Berechnungsbeispiele.

    » Fachratgeber: Steuerliche Gestaltung für hohe Abfindungen & Empfänger hoher Einkommen

    Solarinvestment: Steueroptimierte Sachwertanlage mit starker Rendite

    Bei überdurchschnittlichen Einkommen insbesondere im unternehmerischen Bereich werden oft hohe Abfindungen gezahlt. Als Mitinhaber einer Kapital- oder Personengesellschaft erhalten Sie nicht selten eine Abfindung in sechsstelliger Höhe, wenn sie Ihre Gesellschafterstellung aufgeben. In solchen Fällen greift oft der Spitzensteuersatz, so dass sich bei Anwendung der Fünftel-Regelung keine wesentliche Reduzierung der Steuerlast ergibt. Um wirklich Steuern zu sparen, müssen Sie spezielle Lösungen nutzen.

    Außergewöhnliche Steuersparchancen bietet Ihnen die Investition in eine gewerblich genutzte Solaranlage. Hiermit können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen oft sogar so weit zu senken, dass Ihre hohe Abfindung steuerfrei bleibt.

    • Durch den nach § 7g Einkommensteuergesetz zulässigen Investitionsabzugsbetrag (IAB) dürfen Sie schon während der Planung Ihres Solarinvestments bis zu 50 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (max. 200.000 Euro) gewinnmindernd geltend machen.
    • Auf den verbleibenden Teil der Anschaffungskosten können Sie eine Sonderabschreibung von 40 % vornehmen. Diese Sonderabschreibung lässt sich bereits im Anschaffungsjahr in voller Höhe geltend machen oder auch auf fünf Jahre verteilen.
    • Der verbleibende Buchwert des Solarinvestments lässt sich zusätzlich regulär mit 5 % pro Jahr über die von der Finanzverwaltung anerkannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Fotovoltaik-Anlagen von 20 Jahren absetzen.
    Einkommensteuersatz 45%
    Einkommen einschließlich Abfindung 300.000 EUR 135.000 EUR
    Einkommensmindernder Investitionsabzugsbetrag (IAB) 50% der Investition 100.000 EUR
    Einkommensmindernde Sonderabschreibung (40% vom Restbuchwert nach IAB) 100.000 EUR 40.000 EUR
    Lineare Abschreibung vom Restwert nach IAB (5% von 100.000 EUR) 5.000 EUR
    Steuerpflichtiges Einkommen nach Abzug von IAB, Sonderaschreibung (SAB) und linearer Aschreibung 155.000 EUR 69.750 EUR
    Steuerersparnis durch das Solarinvestment im ersten Jahr 65.250 EUR

    Beispiel: Rolf R., GmbH-Gesellschafter, unverheiratet und in Steuerklasse 1, erzielt im laufenden Jahr ein steuerpflichtiges Einkommen von 100.000 Euro. Für sein Ausscheiden aus der GmbH erhält er zusätzlich eine Abfindung von 200.000 Euro. Zwar wendet er auf diese Abfindung die Fünftel-Regelung an. Aufgrund seiner hohen Progression spart er dadurch aber nur rund 550 Euro Steuern. Um seine Steuerlast wirksam zu senken, investiert Rolf R. die Abfindung von 200.000 Euro in voller Höhe in einen gewerblichen Solarpark und nutzt die attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten voll aus.

    Als Spitzenverdiener profitieren Sie besonders
    Das Beispiel zeigt: Durch die hohen Abschreibungsmöglichkeiten verringert sich die Steuerbelastung insbesondere für Spitzenverdiener enorm. Erfreulich: Der maximale Investitionsabzugsbetrag kann schon im Jahr der Abfindungszahlung gebildet werden und führt zusammen mit der Sonderabschreibung und der regulären AfA zu einem außergewöhnlichen Steuervorteil – bis zu 62 % des Investitionsbetrags lassen sich bereits im ersten Jahr steuerlich absetzen. Mit einem cleveren Solarinvestment lassen sich ersparte Steuern so in produktives Eigentum mit langfristig lukrativen Erträgen aus dem Stromverkauf umwandeln.

    Durch Fremdkapital-Aufnahme den Einsatz von Eigenkapital reduzieren
    Aufgrund der außerordentlichen Steuerersparnis und der Möglichkeit, einen Teil des Solarinvestments mit Fremdmitteln zu finanzieren, kann je nach Zinsniveau der Einsatz von Eigenkapital stark reduziert werden. Durch die garantierte Einspeisevergütung haben Sie langfristig Planungssicherheit. Die Rückführung des Darlehens kann dann je nach Gestaltung aus den Erträgen Ihrer Solarbeteiligung erfolgen. Sobald das Darlehen getilgt ist, profitieren Sie als Investor über Jahrzehnte von einer nachhaltigen und lukrativen „Sonnenrente“!

    Wichtiger Hinweis: Die steuerlichen Auswirkungen einer Solarinvestition hängen von Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab, insbesondere vom anwendbaren Einkommensteuertarif, Ihrem persönlichen Steuersatz und der Höhe Ihres steuerpflichtigen Einkommens. Wenden Sie sich daher unbedingt auch an Ihren Steuerberater, wenn Sie in ein gewerbliches Solarprojekt investieren wollen.

    In Solaranlagen direkt investieren – Beispiele von aktuellen Anlagen im Verkauf

    Hier zeigen wir exemplarisch verfügbare Photovoltaik Investments. Den tagesaktuellen Stand verfügbarer Solaranlagen teilen wir auf Anfrage gern mit.

    Batteriespeicher Freiflächen PV-Anlage
    (Sachsen-Anhalt)

    photovoltaik-solar-direktinvestment
    Anlagentyp Innovative Batteriespeicher Freiflächen PV-Anlage (Hybrid) mit 20 Jahre EEG-Vergütung.
    Besonderheit: Preisoptimierte Einspeisung durch Batteriespeicher, aktiver Stromhandel, Bereitstellung von Netzdienstleistungen
    Anlagengröße 10.700 kWp + 7.500 kW Batteriespeicher
    Vergütung EEG 4,54 ct/kWh (20 Jahre gesichert durch Zuschlag durch Bundesnetzagentur)
    EEG-/DC Inbetriebnahme EEG Fertigstellung für Q4/25 geplant
    Laufzeit 20 Jahre EEG plus 2 x 5 Jahre Pachtverlängerung
    Finanzierung Finanzierung bis zu 80% des Kaufpreises möglich
    Verfügbare Wechselrichter 3 von 42 (Euro 204.000 und Euro 400.000)
    Sonstiges
    • Erfahrener Projektentwickler im Bereich PV Hybrid
    • Modulausrichtung Ost-West für optimale Strompreise
    • IAB u. Sonder-AFA: Bis zu 90 % der Investitionssumme absetzbar

    PV-Dachanlage
    (Nordrhein-Westfalen)

    photovoltaik-solar-direktinvestment
    Anlagentyp PV-Dachanlage in Nordrhein-Westfalen.
    Besonderheit: Die Anlage ist bereits EEG-fertiggestellt und auch schon am Netz
    Anlagengröße 1.551 kWp
    Vergütung EEG 9,75 ct/kWh (Zuschlag Bundesnetzagentur)
    EEG-/DC Inbetriebnahme DC-Fertigstellung: 2025
    Laufzeit 20 Jahre + 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption
    Finanzierung Finanzierung bis zu 80% des Kaufpreises möglich
    Verfügbare Wechselrichter 5 von 13 (118.000.000 –186.000 Euro)
    Sonstiges
    • Fertiggestellt und am Netz
    • Logistikimmobilie

    PV-Aufdachanlage mit Grünstromspeicher
    (Hamburg)

    photovoltaik-solar-direktinvestment
    Anlagentyp Bereits am Netz befindliche PV-Aufdachanlage mit Grünstromspeicher in Hamburg.
    Besonderheit: Direktabnahme von Strom durch Verpächter zu 12,5 Cent / kWh vorgesehen.
    Anlagengröße rd. 1.300 kWp
    Vergütung EEG 8,99 ct/kWh (20 Jahre gesichert durch Zuschlag durch Bundesnetzagentur)
    EEG-/DC Inbetriebnahme DC-Fertigstellung: Q4/25
    Laufzeit 20 Jahre EEG plus 2 x 5 Jahre Pachtverlängerung
    Finanzierung Finanzierung bis zu 80% des Kaufpreises möglich
    Wechselrichter 10 WR ab 120.000 bis 250.000 Euro
    Sonstiges
    • Erfahrener Projektentwickler (über 15 Jahren am Markt & rd. 40 MW installierte Leistung p.a.)
    • Batteriespeicher gem. Pachtvertrag optional möglich

    PV-Aufdachanlage
    (Niedersachsen)

    photovoltaik-solar-direktinvestment
    Anlagentyp Fertiggestellte und am Netz befindliche PV-Aufdachanlage
    Anlagengröße rd. 1.600 kWp
    Vergütung EEG 9,75 ct/kWh (20 Jahre gesichert durch Zuschlag durch Bundesnetzagentur)
    EEG-/DC Inbetriebnahme DC-Fertigstellung: Q4/25
    Laufzeit 20 Jahre EEG zzgl. 2 x 5 Jahre Pachtverlängerung
    Finanzierung Finanzierung bis zu 80% des Kaufpreises möglich
    Wechselrichter 12 WR ab 151.000 bis 174.000 Euro
    Sonstiges
    • Onsite PPA für 15,0 Cent/kWh
    • Projektentwickler seit über 15 Jahren am Markt und rd. 40 MW installierte Leistung p.a.
    • Batteriespeicher gem. Pachtvertrag optional möglich

    PV-Aufdachanlage (Bauabschnitt IV)
    (Niedersachsen)

    photovoltaik-solar-direktinvestment
    Anlagentyp PV-Aufdachanlage (Bauabschnitt IV)
    Anlagengröße rd. 1.900 kWp
    Vergütung EEG 9,48 ct/kWh (20 Jahre gesichert durch Zuschlag durch Bundesnetzagentur)
    EEG-/DC Inbetriebnahme DC-Fertigstellung: Q3/25
    Laufzeit 35 Jahre: 20 Jahre EEG zzgl. 2 x 7,5 Jahre Pachtverlängerung
    Finanzierung Finanzierung bis zu 80% des Kaufpreises möglich
    Wechselrichter 12 WR ab 151.000 bis 174.000 Euro
    Sonstiges
    • Trafo bereits geliefert
    • Batteriespeicher gem. Pachtvertrag optional möglich
    • Hochwertige DMEGC-Module
    • Zusätzlicher Onsite PPA in Verhandlung
    • Bauabschnitte I-III zu 95% verkauft
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      FAQ zu Solarinvestments

      Ein Steuerberater ist für den Betrieb einer Photovoltaikanlage sehr ratsam, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind umfangreich.

      Manche Steuerberater haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert und betreuen bereits viele Mandaten mit deren Photovoltaik Anlagen. Manche besitzen auch selbst Photovoltaikanlagen oder sind an einer beteiligt.

      Empfehlung: Wenn Sie noch keinen Steuerberater an Ihrer Seite haben, suchen Sie am besten einen, der bereits Erfahrung mit Photovoltaik hat.

      Um Steuern zu sparen und einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden zu können, benötigen Sie ein bewegliches Wirtschaftsgut. Aufdach- bzw. Dachparallelanlagen und Freiflächenanlagen zählen als bewegliche Wirtschaftsgüter, die nur für eine vorübergehende Zeit und einen vom Haus getrennten wirtschaftlichen Zweck errichtet werden. Sie können ohne weitere Beeinträchtigung des Gebäudes oder Grundstücks wieder entfernt werden. Indachanlagen werden hingegen schon als Bestandteil des Gebäudes betrachten. Sie wären damit Teil einer Immobilie. Steuerlich macht das einen Unterschied, denn eine dachinterne PV Anlage kann nur gemeinsam mit der Immobilie über einen deutlich längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Bei Photovoltaik-Direktinvestments auf fremden Grundstücken und Dachflächen handelt es sich immer um ein bewegliches Wirtschaftsgut.

      Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich Betriebsvermögen im Sinne der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Damit stehen dem Erben bzw. Beschenkten auch die besonderen steuerlichen Vergünstigungen/Freistellungen für Betriebsvermögen zu. Insoweit lassen sich Vermögensübertragungen zu Lebzeiten steuerfrei vollziehen.

      Photovoltaikanlagen bringen zum Zeitpunkt der Anschaffung und bereits vor der Anschaffung hohe Steuervorteile. So ergeben sich Steuerersparnisse in Kombination mit einer Abfindung. Eine detaillierte Erklärung finden Sie hier: Photovoltaik Abfindung

      Mit einem Fotovoltaik-Direktinvestment investieren Sie in eine gewerblich betriebene Solarstromanlage auf einem gepachteten Dach oder in einem Solarpark. Das kann eine schon in Betrieb befindliche Anlage sein oder auch ein Neubau. Neben gesetzlich abgesicherten und nachhaltigen Erträgen aus dem Verkauf des produzierten Stroms bietet Ihnen das Fotovoltaik-Direktinvestment enorme steuerliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten.

      Bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Investments können Sie als Investitionsabzugsbetrag (IAB) schon vor der Anschaffung gewinnmindernd steuerlich geltend machen. 20 Prozent der Anschaffungskosten lassen sich zusätzlich als Sonderabschreibung absetzen, die Sonderabschreibung kann frei auf fünf Jahre verteilt werden. Der Buchwert nach Abzug des IAB wird dann bis zum Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Fotovoltaik-Anlagen von 20 Jahren linear abgeschrieben. Nach dem Kaufabschluss erfolgt zu Ihrer Sicherheit ein Grundbucheintrag über Ihr Nutzungsrecht als erstrangige Dienstbarkeit.

      Die Bedingungen für Solar-Investments sind zurzeit ausgezeichnet. Um unabhängiger von klimaschädlichen Energieträgern wie Gas, Kohle und Öl zu werden, treibt die Politik den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voran. Solarstrom als CO2-freie Zukunftstechnologie, die sich flexibel auf Dächern und Freiflächen einsetzen lässt, hat hier einen wesentlichen Anteil. Die Einnahmen aus einer Solaranlage lassen sich vergleichsweise sicher planen, auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ist mit einer erheblichen politischen Unterstützung durch garantierte Abnahmepreise und Steuervorteile zu rechnen. Mit einem Solar-Direktinvestment tragen Sie also wirksam zum Klimaschutz bei und profitieren gleichzeitig finanziell.

      Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eignet sich ausgezeichnet als Instrument zur Steuergestaltung für kleinere und mittlere Betriebe. Wird die Anschaffung beweglicher, abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geplant, dürfen bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten bereits vor der Anschaffung gewinnmindernd geltend gemacht werden. Dadurch sinkt die Steuerbelastung schon im Abzugsjahr erheblich. Der IAB kann problemlos auch für Fotovoltaik-Investments genutzt werden, denn Solarstromanlagen werden von den Steuerbehörden als bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anerkannt. Die Investition in eine Solaranlage muss dann bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres tatsächlich getätigt werden.

      Die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Der Betriebsgewinn ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge darf im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden, 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Summe der Investitionsabzugsbeträge im Jahr des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren darf je Betrieb 200.000 Euro nicht übersteigen, die begünstigten Investitionskosten sind daher auf 400.000 Euro begrenzt.

      Wichtig: Die Wirtschaftsgüter, für die der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden kann, müssen nicht im Betrieb selbst genutzt werden. Den Investitionsabzugsbetrag können Sie auch steuerlich geltend machen, wenn Sie in ein professionelles Solarkraftwerk investieren, das nicht in sachlichem Zusammenhang mit Ihrer sonstigen betrieblichen Tätigkeit steht.

      Abschreibungen sind Betriebsausgaben, sie verringern den zu versteuernden Gewinn. Unabhängig vom Investitionsabzugsbetrag dürfen Sie für Ihr Fotovoltaik-Direktinvestment eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten vornehmen. Die Sonderabschreibung kann nach Bedarf auf das Anschaffungsjahr und die folgenden vier Jahre verteilt werden – beispielsweise auf 2 Prozent im Anschaffungsjahr, 8 Prozent im zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten Jahr und je 2 Prozent im vierten und fünften Jahr. Voraussetzung für die Sonderabschreibung: Der Betrieb hat im Wirtschaftsjahr vor Anschaffung der Fotovoltaikanlage nicht mehr als 200.000 Euro Gewinn erwirtschaftet und das Wirtschaftsgut wird im Jahr der Anschaffung und im darauf folgenden Wirtschaftsjahr vermietet oder zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt.

      Neben der Sonderabschreibung können Sie die erworbene Fotovoltaik-Anlage sofort linear in gleichmäßigen Jahresbeträgen abschreiben, ausgehend von einer 20-jährigen Nutzungsdauer zu jährlich 5 Prozent. Für eine Anlage mit Anschaffungspreis 100.000 Euro (nach Abzug des IAB) lassen sich also 5.000 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Nach Ablauf des fünfjährigen Begünstigungszeitraums für die Sonderabschreibung wird der steuerliche Restwert ermittelt und über die dann noch verbleibende Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Im Jahr der Inbetriebnahme wird die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen: Geht die Solaranlage am 1. Juli in Betrieb, können in diesem Jahr 6/12 der jährlichen Abschreibung angesetzt werden, im Beispiel also 2.500 Euro. Der Restbetrag wird dann im 21. Nutzungsjahr abgeschrieben.

      Den steuermindernden Investitionsabzugsbetrag und die hohe Sonderabschreibung können Sie nur geltend machen, wenn Sie das bewegliche Wirtschaftsgut – also die Fotovoltaik-Anlage – ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich nutzen oder aber vermieten. Die private Nutzung darf im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr nicht mehr als 10 Prozent betragen, so die Vorgabe der Finanzverwaltung.

      Eine private Nutzung ist beim Fotovoltaik-Direktinvestment aber ohnehin nicht üblich, denn investiert wird in ein als Gewerbebetrieb geführtes Solarprojekt. Die erzeugte Energie wird in der Regel vollständig in das Stromnetz eingespeist. Die Volleinspeisung bringt übrigens auch einen Ertragsvorteil: Anlagenbetreiber, die den gesamten Fotovoltaik-Strom direkt in das öffentliche Netz speisen, erhalten einen erheblichen Zuschlag auf die Einspeisevergütung.

      Die teilweise Finanzierung eines Fotovoltaik-Direktinvestments durch Fremdkapital kann sich wirtschaftlich lohnen. Insbesondere bei hohem Einkommen und entsprechend hohem Steuersatz ist die erzielbare Steuerersparnis oft größer als der Zinsaufwand für das eingesetzte Fremdkapital. So ergibt sich unter Umständen ein Hebeleffekt, der die Rendite auf das Eigenkapital zusätzlich steigert. Bei intelligenter Finanzierungs- und Steuergestaltung kann die Rückzahlung der aufgenommenen Mittel dann allein aus den laufenden Erträgen des Solarprojekts erfolgen.

      Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem in diesem Thema spezialisierten Steuerberater, wenn Sie eine anteilige Fremdfinanzierung Ihres Solar-Direktinvestments planen. Der Steuerberater hilft Ihnen auch dabei, den für Sie optimalen Abschreibungsplan zu ermitteln.

      Photovoltaik-Direktinvestments mit IAB von Hansetrust

      Seit über 10 Jahren sind wir die Spezialisten für Photovoltaik-Direktinvestments. Wir verfügen ständig über exklusiven Zugriff auf Photovoltaikanlagen (Dach- und Freiflächenanlagen)  im gesamten Bundesgebiet für unterschiedliche Investitionssummen.

      Mit dem richtigen Partner ist alles einfach. Bei Solarinvestments sollten Sie auf folgende Aspekte achten:

      Erfahrener Partner: Wie in jeder Beziehung kommt der Partnerwahl eine entscheidende Bedeutung zu. Wir kennen seit vielen Jahren den Markt und achten auf zuverlässige Projektpartner mit jahrelanger Erfahrung und positiver Leistungsbilanz.

      • Eigentum: Jeder Investor wird Eigentümer seiner Photovoltaikanlage. Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch.
      • Erträge: 20 Jahre gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung zuzüglich Stromverkauf nach Ablauf des EEG.
      • Leistungsumfang: Einspeisebereite Photovoltaikanlagen inkl. aller betriebsnotwendigen Bauteile
      • Technik: Auswahl hochwertiger Module, Wechselrichter, Kabel und Unterkonstruktionen von den Marktführern
      • Bauabnahme: Erfolgt durch TÜV-zertifizierte Gutachter
      • Betriebsführung: Rundum-Sorglos-Paket für die kaufmännische- und technische Betriebsführung inkl. umfassendem Versicherungskonzept u.a. gegen Sturm, Hagel, Blitz, Feuer, Vandalismus, Allgefahren-Versicherung inkl. Ertragsausfall
      Fazit: Der richtige Partner und die richtige Strategie sind bei einem Solarinvestment von entscheidender Bedeutung. Die Zuverlässigkeit und Professionalität der Partner, die Qualität der Planung und verbauten Komponenten wie Wechselrichter, Module, Trafos haben einen entscheidenden Einfluss auf die Sicherheit und den Ertrag eines Solarinvestments.

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      *Wichtiger Hinweis:
      Bei dem Erwerb und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage handelt es sich um eine von dem jeweiligen Anleger individuell zu gestaltende unternehmerische Tätigkeit. Das hier unterbreitete Angebot ist keine Vermögensanlage im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Eine Verzinsung und Rückzahlung des investierten Kapitals oder ein vermögenswerter Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld wird weder gewährleistet noch in Aussicht gestellt.

      Dieses Angebot ist kein Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt im Sinne der § § 6 ff. VermAnlG. Die hierin enthaltenen Angaben sind unvollständig und bieten keine Grundlage für eine fundierte Anlageentscheidung. Alleinige Gültigkeit für eine Investition in eine Solaranlage haben die Kaufverträge nebst Anlagen, die Finanzierungsbedingungen der Bank sowie gesetzliche und steuerliche Regelungen. Die hier enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung und Empfehlung dar.

      Der Anleger sollte die entsprechenden Vertragsangebote vollständig gelesen und verstanden haben, bevor er seine Anlageentscheidung trifft.
      Es wird dringend empfohlen, vor der Anlageentscheidung eine persönliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
      Eine Gewähr für die Richtigkeit der hier enthaltenen Angaben wird weder im Allgemeinen noch für die Person des Anlegers im Besonderen übernommen.

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