Solar Investments mit Steuervorteilen und Investitionsabzugsbetrag (IAB)2023-09-18T15:42:22+02:00
Solar Direktinvestments in Photovoltaikanlagen mit hohen Steuervorteilen und Abschreibung

Solar-Direktinvestment
mit hohem Investitions-
abzugsbetrag (IAB) und
attraktiven steuerlichen
Sonderabschreibungen

Solar-Investment (Photovoltaik) mit hohen steuerlichen Vergünstigungen

Investieren Sie in Photovoltaikanlagen und profitieren Sie von 3 steuerlichen Vergünstigungen:

Hoher Investitionsabzugsbetrag (IAB) bis zu 50 %*

  1. Zusätzliche Sonder-Abschreibung von 20 % (§ 7g Abs. 5 EStG)
  2. Zusätzliche lineare Abschreibung von 5 % p.a. für verbleibenden Restwert
Fazit: Im Idealfall können in den ersten beiden Jahren über 60 % der Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden.

Weitere Vorteile Ihres Solar-Direktinvestments:

  • Sicherheit: 20 Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung (EEG)
  • Stabilisierung und Streuung des Anlageportfolios (Sachwertanlage)
  • Idealer Investitionszeitpunkt: Über Jahre sinkende Anschaffungskosten, hocheffiziente Komponenten (Solarpanels, Wechselrichter, Trafos) und im Verhältnis immer noch niedrige Finanzierungszinsen
  • Nachhaltige Investition in regenerative Energien
  • Rundum Sorglospaket: Hochwertige Technik und Wartung, umfassender Versicherungsschutz
Solaranlagen (Photovoltaik) als Direktinvestment - gesetzliche Vorteile und Steuervorteile
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* Hinweis: Erhöhung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) mit dem Jahressteuergesetz 2020:
Ein weiterer Vorteil für PVA-Direktinvestments sind die Neuerungen im Jahressteuergesetz 2020, die den §7g EStG betreffen. Grundsätzlich gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden, dass die begünstigten Investitionskosten sich von 40% auf 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erhöhen.

Solarinvestments sind besonders sinnvoll wenn Sie:

  • In umweltfreundliche Energiegewinnung investieren möchten
  • Spitzenverdiener sind ersparte Steuern in eigenes Vermögen umwandeln möchten
  • Hohe, regelmäßige und stabile Zusatzeinnahmen für Ihre Rente aufbauen möchten
  • Empfänger einer Abfindung oder eines Veräußerungserlöses sind
  • Stabilität durch Sachwerte erzielen und Ihr Anlageportfolio sinnvoll ergänzen möchten
Marco Busacker - Geschäftsführer

Unser Experte berät Sie gern

Marco Busacker | Geschäftsführer

Bankkaufmann, Dipl. Betriebswirt

Tel: +49 40. 688 743 48
Mail: post [at] hansetrust.de
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Marktentwicklung weltweit „Erneuerbare Energien“

Szenario Jahr 2020 / 2060 – Weltweit*

Anteil der verschiedenen Energien in Prozenz am weltweiten Energieverbrauch im jeweiligen Jahr. Quelle: Wirtschaftswoche 2013 - Bezug Shell Studie

*Anteil der verschiedenen Energien in Prozent am weltweiten Energieverbrauch im jeweiligen Jahr. Quelle: Wirtschaftswoche 2013 – Bezug Shell Studie

Die weltweite Bevölkerung wächst ständig und der Lebensstandard steigt. Deshalb wird zukünftig wesentlich mehr Energie benötigt, um z. B. die Wohnungen zu versorgen und die Mobilität zu ermöglichen. Zur Bekämpfung des Klimawandels muss die Energieversorgung deshalb auf zunehmend kohlenstoffärmere Quellen bauen.

Fazit: Erneuerbare Energien werden den mit Abstand größten Marktanteil haben. Unsere Kinder und Enkel werden uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt einmal sehr dankbar sein.

Wie funktioniert ein Solarinvestment?

Konzept Solarinvestment

Erläuterung der Funktionsweise eines Solarinvestments

Erläuterungen

  1. Die Sonne scheint auf die Solarmodule des Daches und über hochwertige Technik wird Sonnenenergie in Strom umgewandelt.
  2. Über einen Trafo wird der erzeugte Strom in das Stromnetz eingespeist.
  3. Über Energieversorger bzw. Stromvermarkter (z.B. RWE) wird im Gegenzug eine Vergütung für den Stromverkauf erzielt.
  4. Die Basis des Investments bildet zum einen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zum anderen der 30 – 35-jährige Dachpachtvertrag mit dem Dachbesitzer, damit das Dach auch über den langen Zeitraum in jedem Fall immer zur Verfügugn steht (der Rechtsanspruch der Dachnutzung ist im Grundbuch dinglich gesichert).
  5. Das Finanzamt belohnt Ihre Solarinvestition mit attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
  6. Rundum Sorglospaket – Die Solaranlage wird von starken Partnern kompetent und engagiert betreut. Sie erhalten hochwertige Technik, umfassenden Versicherungsschutz (z.B. gegen Vandalismus, Marderbiss) und Sie können auf einen umfassenden Komplettservice aus einer Hand zurückgreifen.

Die 4 Phasen einer Solarinvestition

1. Investitionsphase

Beispiel:
Investition in eine Photovoltaikanlage im Wert von EUR 250.000 inkl. Kaufnebenkosten zzgl. Kosten für Dachsanierung in Höhe von EUR 25.000. Angenommener Einkommenssteuersatz von 42%.

Kosten Solarkraftwerk inkl. Kaufnebenkosten 250.000 EUR
Einmalzahlung für Sanierung Dach 25.000 EUR
Gesamtinvestition 275.000 EUR

Steuerliche Auswirkungen in der Investitionsphase
(für einen Spitzenverdiener)

Jahr 1
(Investitionsjahr)
Jahr 2
Sofortige Abschreibung
Investitionsabzugsbetrag 50% (IAB)
125.000 EUR
Sonderabschreibung (20 %) 25.000 EUR
10.500 EUR
Lineare AFA im ersten Jahr 6.250 EUR
Steuerlicher Einnahmeüberschuss (Stromerlöse höher wie Zins und Betriebskosten) 2.625 EUR
Steuerlich abzugsfähige Gesamtbeiträge Jahr 1 und 2 156.250 EUR
Gesamte Steuerersparnis in der Investitionsphase Jahr 1 und 2 65.625 EUR

2. Finanzierungsphase

Vereinfachtes Beispiel bei einer Gesamtfinanzierung über ein Bankdarlehen von rd. 75% der Gesamtinvestition sowie einem Eigenkapitalanteil in Höhe der Steuerersparnis.

Fremdkapital Eigenkapital
209.375 EUR Eigenkapital (Steuerersparnis) 65.625 EUR
Gesamtinvestition 275.000 EUR

3. Die Bewirtschaftungsphase ab dem 3. Jahr

Vorbemerkung: Für den laufenden Betrieb einer Solaranlage fallen Bewirtschaftungskosten an. Für das aufgenommen Bankdarlehen sind Zins und Tilgung fällig. Die Höhe der Tilgung ist davon abhängig, wie schnell das Darlehen getilgt werden soll. Das Ziel ist es, nach Tilgung nur noch Einnahmen aus den Stromerlösen zu erzielen.

Die Investition:
Wie wird die Solaranlage bezahlt?

Die Zahlungsströme –
während der Finanzierungsphase von 14 Jahren

Annahmen der Beispielberechnung:

  • Stromerlöse EUR 11.500
  • Betriebskosten EUR 1.700
  • Kaufpreis der PVA 175.000
  • Dachsanierung / Einmalpacht EUR 12.000
  • Fremdkapital 80%
  • Steuersatz 42%
  • Zinssatz 10 Jahre fest 1,85%
  • Tilgung p.a. 5,70%

Betriebsjahr – Jahr 3 – Steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Einzelanlagen

Stromerlöse 11.500 EUR
Betriebskosten 1.700 EUR
Zinsen 2.609 EUR
= Überschuss vor Tilgung und Steuern 7.191 EUR
Lineare Abschreibung: 5% des Kaufpreises abzüglich IAB (EUR 87.500) 4.375 EUR
Dachsanierung/Einmalpacht 600 EUR
Erhöhung des zu versteuernden Einkommens 2.216 EUR
Steuerbelastung 930 EUR

Disclaimer: Die Angaben sind unverbindlich und werden im Rahmen einer konkreten Projektplanung präzisiert. Das Berechnungsbeispiel sowie die steuerlichen Kalkulationen dienen lediglich einer ersten unverbindlichen Information. Bitte machen Sie sich wegen der Details bei Ihrem persönlichen Steuerberater kundig.

4. Ertragsphase nach Darlehenstilgung:

In diesem Beispiel beträgt die Sonnenrente p.a. vor Steuern und nach Darlehenstilgung EUR 9.800,–

Gesamtbetrachtung –
Ihr persönlicher Nutzen

Nutzt man alle drei steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten, lassen sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren mehr als 60 % der Investitionssumme von der Steuer absetzen.

Vorteil ist die Investition aus Steuerersparnis: Weil sich der IAB schon im Jahr vor der Anschaffung der Photovoltaik-Anlage geltend machen lässt, stehen die dadurch freigesetzten Mittel als zusätzliches Eigenkapital für die Investition zur Verfügung.

Ihr Eigenkapital

  • Investitionsphase nach Steuer 863 EUR
  • Finanzierungsphase (Jahr 2021 – 2034) 39.746 EUR
Ihr Eigenkapital
40.605 EUR
mögl. Sonnenrente p.a.
21 Jahre vor Steuern
Sonnenrente kumuliert,
21 Jahre, vor Steuern
15.317 EUR 321.654 EUR
nach Steuern nach Steuern
10.839 EUR 246.708 EUR

Beispielrechnung für einen Spitzenverdiener

Kaufpreis für eine Photovoltaikanlage
inkl. Anschaffungskosten und Herstellungsnebenkosten zzgl. Dachsanierung (26.882 EUR)
250.000 EUR
möglicher Investitionsabzugsbetrag:
(50 % von 250.000 EUR)
125.000 EUR
Sonder-Abschreibung (20 % von 125.000 EUR) 25.000 EUR
lineare Abschreibung 5 % (ab Fertigstellung) 6.250 EUR
steuerliche abzugsfähige Gesamtbeträge
in der Investitionsphase – Jahr 1 und 2
156.250 EUR

Steuereffekt für Spitzenverdiener – Jahr 1 und 2 ca. 68.125 EUR

Solarinvestments können ersparte Steuern in eigenes Vermögen umwandeln

VORHER NACHHER
Steuern:
107.850 EUR
Steuern:
39.725 EUR
Vermögensbildung:
68.125 EUR
verfügbare Liquidität:
142.150 EUR
verfügbare Liquidität:
142.150 EUR

Anmerkung: Ein Spitzenverdiener, ledig, 8 % Kirchensteuer, 250.000 EUR zu versteuerndes Einkommen,  zahlt 107.850 EUR Steuern. Bei einem zusätzlichen Solarinvestment fließen in diesem Beispiel 68.125 EUR Steuerersparnis in die Solaranlage und somit in die eigene Vermögensbildung.

Spitzenverdiener profitieren von drei steuerlichen Vergünstigungen

Vorteil 1: Investitionsabzugsbetrag (IAB) – 50 %!

Ein Steuerpflichtiger kann ohne weitere Angaben für eine geplante Investition in sog. bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen) die Investition zu 50 % steuerlich geltend machen. Dies erfolgt über einen sog. Investitionsabzugsbetrag.
Nach Bildung dieses Investitionsabzugsbetrages hat ein Steuerpflichtiger 3 Jahre Zeit zu investieren, d.h. er kann 3 Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Ihr persönlicher Steuerberater erklärt gerne, wie das geht. Solaranlagen sind steuerrechtlich als „bewegliche Wirtschaftsgüter“ einzustufen.
Daher können Investoren von Solaranlagen bis zu 50 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro bewegliches Wirtschaftsgut

Vorteil 2: Zusätzlich Sonder-Abschreibung von 20 % (§ 7g Abs. 5 EStG)

Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung und/oder den vier folgenden Jahren geltend gemacht werden. Da diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung fest zu legen ist, ergibt sich ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument.

Vorteil 3: Zusätzlich lineare Abschreibung von 5 % p. a. für verbleibenden Restwert

Fazit: Insgesamt können in den ersten beiden Jahren im Idealfall über 60 % der Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden.

Abfindung mit Photovoltaik-Investment steuerlich optimieren

Sie erhalten eine Abfindung, die Sie versteuern müssen und suchen nach steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten? Dann empfehlen wir Ihnen sich mit einer Investition in eine Photovoltaik Anlage (PVA-Direktinvestment) zu beschäftigen, denn die Kombination aus Fünftel-Regelung und Investitionsabzugsbetrag (IAB) bietet enorme Steuervorteile für Abfindungsempfänger!

Solarinvestments – eine gute Gelegenheit für Abfindungsempfänger

  • Abfindungen oder Veräußerungserlöse können nach der sog. Fünftel-Regelung versteuer werden
  • Die Fünftel-Regelung bietet attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen die Steuerlast erheblich reduziert werden kann.
  • Der steuerliche Investitionsabzugsbetrag wird im Jahr der Abfindungszahlung gebildet und kann je nach persönlicher Situation zu einer sehr hohen Steuerersparnis führen.
  • Weitere Steuerersparnis durch Sonderabschreibungen (AFA) können genutzt werden, wenn im Jahr nach der Abfindungszahlung eine Solaranlage auf einem gepachteten Dach erworben wird.
  • Dir Finanzierung der Solaranlage erfolgt mit Steuerersparnis (Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen) und Darlehen
  • Eine Investition von Eigenkapital ist durch die hohe Steuerersparnis nicht zwingend notwendig
  • Auch die Rückführung des Darlehens ist oft ohne zusätzliches Eigenkapital möglich und erfolgt je nach Gestaltung innerhalb von 10-15 Jahren.
  • Nach der Tilgung erwirtschaftet die Solaranlage über weiter 20-30 Jahre eine lukrative monatliche „Sonnenrente“ für den Abfindungsempfänger

Abfindung mit Fünftel-Regelung und Fotovoltaik-Investment steuerlich optimieren

Sie erhalten eine hohe Abfindung, wollen unnötige Steuern vermeiden und suchen nach geeigneten Gestaltungsmöglichkeiten? Mit der so genannten Fünftel-Regelung können Sie die Besteuerung Ihrer Abfindung zwar senken. Insbesondere als Gutverdiener mit hohem persönlichen Steuersatz profitieren Sie von der Fünftel-Regelung allerdings kaum. Erst die Kombination mit einem Fotovoltaik-Investment bringt Ihnen wegen der hohen Abschreibungsmöglichkeiten schon im Jahr der Abfindungszahlung eine enorme Steuerersparnis.

Einkommensteuer sparen mit der Fünftel-Regelung

Abfindungen zählen zu den außerordentlichen Einkünften, im deutschen Steuerrecht werden sie nach der so genannten Fünftel-Regelung begünstigt. Das Modell: Die Abfindung wird bei der Berechnung der Einkommensteuer nur zu einem Fünftel angesetzt. Die Steuer, die auf den Abfindungsteil entfällt, wird anschließend verfünffacht. So wird nur der geringere Steuersatz angewandt, der anfiele, wenn die Abfindung auf fünf Jahre verteilt würde. Vorteil: Die Progression wird gebremst und die Steuerlast sinkt.

Beispiel 1.932 Euro Einkommensteuer. So wirkt sich die Fünftel-Regelung aus:

Einkommen (nach Werbungskosten etc.) 70.000 EUR
+ 1/5 der Abfindung 10.000 EUR
= Bemessungsgrundlage der Fünftel-Regelung 80.000 EUR
darauf entfallende Einkommensteuer und Soli 15.656 EUR
Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung 70.000 EUR
darauf entfallende Einkommensteuer und Soli 12.432 EUR
Unterschiedsbetrag 3.224 EUR
fünffacher Betrag davon 16.120 EUR
Einkommensteuer und Soli gemäß Fünftel-Regelung 28.552 EUR
Steuerersparnis gegenüber Vollversteuerung
von 70.000 € + 50.000 € Abfindung
1.932 EUR

So wirkt sich die Fünftel-Regelung aus:
Steuertarif 2023, Werte auf volle Euro-Beträge gerundet

Beispiel: Nina N., verheiratet und nach Splitting-Tarif besteuert, persönlicher Steuersatz 17,76 %, erzielt im laufenden Jahr ein steuerpflichtiges Einkommen von 70.000 Euro. Für ihr Ausscheiden aus dem Betrieb erhält Sie eine einmalige Abfindung von 50.000 Euro. Würde sie ihr Jahreseinkommen einschließlich der vollen Abfindung regulär versteuern, müsste sie einschließlich Solidaritätszuschlag (Soli) 30.484 Euro an das Finanzamt abführen. Durch die vorteilhafte Fünftel-Regelung spart sie im Beispiel 1.932 Euro Einkommensteuer.

Solarinvestment: Steueroptimierte Sachwertanlage mit starker Rendite

Bei überdurchschnittlichen Einkommen insbesondere im unternehmerischen Bereich werden oft hohe Abfindungen gezahlt. Als Mitinhaber einer Kapital- oder Personengesellschaft erhalten Sie nicht selten eine Abfindung in sechsstelliger Höhe, wenn sie Ihre Gesellschafterstellung aufgeben. In solchen Fällen greift oft der Spitzensteuersatz, so dass sich bei Anwendung der Fünftel-Regelung keine wesentliche Reduzierung der Steuerlast ergibt. Um wirklich Steuern zu sparen, müssen Sie spezielle Lösungen nutzen.

Außergewöhnliche Steuersparchancen bietet Ihnen die Investition in eine gewerblich genutzte Solaranlage. Hiermit können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen oft sogar so weit zu senken, dass Ihre hohe Abfindung steuerfrei bleibt.

  • Durch den nach § 7g Einkommensteuergesetz zulässigen Investitionsabzugsbetrag (IAB) dürfen Sie schon während der Planung Ihres Solarinvestments bis zu 50 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (max. 200.000 Euro) gewinnmindernd geltend machen.
  • Auf den verbleibenden Teil der Anschaffungskosten können Sie eine Sonderabschreibung von 20 % vornehmen. Diese Sonderabschreibung lässt sich bereits im Anschaffungsjahr in voller Höhe geltend machen oder auch auf fünf Jahre verteilen.
  • Der verbleibende Buchwert des Solarinvestments lässt sich zusätzlich regulär mit 5 % pro Jahr über die von der Finanzverwaltung anerkannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Fotovoltaik-Anlagen von 20 Jahren absetzen.
Einkommensteuer + Soli
Einkommen einschließlich Abfindung 300.000 EUR 123.110 EUR
– Investitionsabzugsbetrag (IAB) 50 % der Investition 100.000 EUR
– Sonderabschreibung (20 % von 100.000 EUR) 20.000 EUR
– Lineare Abschreibung vom Restwert (5 % von 80.000 EUR) 4.000 EUR
Steuerpflichtiges Einkommen nach Abzug von IAB, Sonderabschreibung und linearer Abschreibung 176.000 EUR 67.464 EUR
Steuerersparnis durch das Solarinvestment im ersten Jahr 55.646 EUR

Beispiel: Rolf R., GmbH-Gesellschafter, unverheiratet und in Steuerklasse 1, erzielt im laufenden Jahr ein steuerpflichtiges Einkommen von 100.000 Euro. Für sein Ausscheiden aus der GmbH erhält er zusätzlich eine Abfindung von 200.000 Euro. Zwar wendet er auf diese Abfindung die Fünftel-Regelung an. Aufgrund seiner hohen Progression spart er dadurch aber nur rund 550 Euro Steuern. Um seine Steuerlast wirksam zu senken, investiert Rolf R. die Abfindung von 200.000 Euro in voller Höhe in einen gewerblichen Solarpark und nutzt die attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten voll aus.

Als Spitzenverdiener profitieren Sie besonders
Das Beispiel zeigt: Durch die hohen Abschreibungsmöglichkeiten verringert sich die Steuerbelastung insbesondere für Spitzenverdiener enorm. Erfreulich: Der maximale Investitionsabzugsbetrag kann schon im Jahr der Abfindungszahlung gebildet werden und führt zusammen mit der Sonderabschreibung und der regulären AfA zu einem außergewöhnlichen Steuervorteil – bis zu 62 % des Investitionsbetrags lassen sich bereits im ersten Jahr steuerlich absetzen. Mit einem cleveren Solarinvestment lassen sich ersparte Steuern so in produktives Eigentum mit langfristig lukrativen Erträgen aus dem Stromverkauf umwandeln.

Durch Fremdkapital-Aufnahme den Einsatz von Eigenkapital reduzieren
Aufgrund der außerordentlichen Steuerersparnis und der Möglichkeit, einen Teil des Solarinvestments mit Fremdmitteln zu finanzieren, kann je nach Zinsniveau der Einsatz von Eigenkapital stark reduziert werden. Durch die garantierte Einspeisevergütung haben Sie langfristig Planungssicherheit. Die Rückführung des Darlehens kann dann je nach Gestaltung aus den Erträgen Ihrer Solarbeteiligung erfolgen. Sobald das Darlehen getilgt ist, profitieren Sie als Investor über Jahrzehnte von einer nachhaltigen und lukrativen „Sonnenrente“!

Wichtiger Hinweis: Die steuerlichen Auswirkungen einer Solarinvestition hängen von Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab, insbesondere vom anwendbaren Einkommensteuertarif, Ihrem persönlichen Steuersatz und der Höhe Ihres steuerpflichtigen Einkommens. Wenden Sie sich daher unbedingt auch an Ihren Steuerberater, wenn Sie in ein gewerbliches Solarprojekt investieren wollen.

In Solaranlagen direkt investieren – Aktuell Anlagen im Verkauf

Hier zeigen wir exemplarisch verfügbare Photovoltaik Investments. Den tagesaktuellen Stand verfügbarer Solaranlagen teilen wir auf Anfrage gern mit.

Solar Investment (Niedersachen)

Objekt: PVA-Aufteileranlage/Dachanlage
Leistung:
1680 kWp
Kaufpreis: auf Anfrage
Inbetriebnahme: Q4/2023 geplant
Jetzt Unterlagen anfordern

Solar Investment (Mecklenburg-Vorpommern)

Objekt: PVA-Aufteileranlage/Dachanlage
Leistung:
1040 kWp
Kaufpreis: auf Anfrage
Inbetriebnahme: Q4/2023 geplant
Jetzt Unterlagen anfordern

Solar Investment (Thüringen)

Objekt: PVA-Aufteileranlage/Freifläche
Leistung:
15000 kWp
Kaufpreis: auf Anfrage
Inbetriebnahme: Q4/2024 geplant
Jetzt Unterlagen anfordern
Marco Busacker - Geschäftsführer

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Marco Busacker | Geschäftsführer

Bankkaufmann, Dipl. Betriebswirt

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FAQ zu Solarinvestments

Ein Steuerberater ist für den Betrieb einer Photovoltaikanlage sehr ratsam, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind umfangreich.

Manche Steuerberater haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert und betreuen bereits viele Mandaten mit deren Photovoltaik Anlagen. Manche besitzen auch selbst Photovoltaikanlagen oder sind an einer beteiligt.

Empfehlung: Wenn Sie noch keinen Steuerberater an Ihrer Seite haben, suchen Sie am besten einen, der bereits Erfahrung mit Photovoltaik hat.

Um Steuern zu sparen und einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden zu können, benötigen Sie ein bewegliches Wirtschaftsgut. Aufdach- bzw. Dachparallelanlagen und Freiflächenanlagen zählen als bewegliche Wirtschaftsgüter, die nur für eine vorübergehende Zeit und einen vom Haus getrennten wirtschaftlichen Zweck errichtet werden. Sie können ohne weitere Beeinträchtigung des Gebäudes oder Grundstücks wieder entfernt werden. Indachanlagen werden hingegen schon als Bestandteil des Gebäudes betrachten. Sie wären damit Teil einer Immobilie. Steuerlich macht das einen Unterschied, denn eine dachinterne PV Anlage kann nur gemeinsam mit der Immobilie über einen deutlich längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Bei Photovoltaik-Direktinvestments auf fremden Grundstücken und Dachflächen handelt es sich immer um ein bewegliches Wirtschaftsgut.

Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich Betriebsvermögen im Sinne der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Damit stehen dem Erben bzw. Beschenkten auch die besonderen steuerlichen Vergünstigungen/Freistellungen für Betriebsvermögen zu. Insoweit lassen sich Vermögensübertragungen zu Lebzeiten steuerfrei vollziehen.

Photovoltaikanlagen bringen zum Zeitpunkt der Anschaffung und bereits vor der Anschaffung hohe Steuervorteile. So ergeben sich Steuerersparnisse in Kombination mit einer Abfindung. Eine detaillierte Erklärung finden Sie hier: Photovoltaik Abfindung

Mit einem Fotovoltaik-Direktinvestment investieren Sie in eine gewerblich betriebene Solarstromanlage auf einem gepachteten Dach oder in einem Solarpark. Das kann eine schon in Betrieb befindliche Anlage sein oder auch ein Neubau. Neben gesetzlich abgesicherten und nachhaltigen Erträgen aus dem Verkauf des produzierten Stroms bietet Ihnen das Fotovoltaik-Direktinvestment enorme steuerliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten.

Bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Investments können Sie als Investitionsabzugsbetrag (IAB) schon vor der Anschaffung gewinnmindernd steuerlich geltend machen. 20 Prozent der Anschaffungskosten lassen sich zusätzlich als Sonderabschreibung absetzen, die Sonderabschreibung kann frei auf fünf Jahre verteilt werden. Der Buchwert nach Abzug des IAB wird dann bis zum Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Fotovoltaik-Anlagen von 20 Jahren linear abgeschrieben. Nach dem Kaufabschluss erfolgt zu Ihrer Sicherheit ein Grundbucheintrag über Ihr Nutzungsrecht als erstrangige Dienstbarkeit.

Die Bedingungen für Solar-Investments sind zurzeit ausgezeichnet. Um unabhängiger von klimaschädlichen Energieträgern wie Gas, Kohle und Öl zu werden, treibt die Politik den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voran. Solarstrom als CO2-freie Zukunftstechnologie, die sich flexibel auf Dächern und Freiflächen einsetzen lässt, hat hier einen wesentlichen Anteil. Die Einnahmen aus einer Solaranlage lassen sich vergleichsweise sicher planen, auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ist mit einer erheblichen politischen Unterstützung durch garantierte Abnahmepreise und Steuervorteile zu rechnen. Mit einem Solar-Direktinvestment tragen Sie also wirksam zum Klimaschutz bei und profitieren gleichzeitig finanziell.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eignet sich ausgezeichnet als Instrument zur Steuergestaltung für kleinere und mittlere Betriebe. Wird die Anschaffung beweglicher, abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geplant, dürfen bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten bereits vor der Anschaffung gewinnmindernd geltend gemacht werden. Dadurch sinkt die Steuerbelastung schon im Abzugsjahr erheblich. Der IAB kann problemlos auch für Fotovoltaik-Investments genutzt werden, denn Solarstromanlagen werden von den Steuerbehörden als bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anerkannt. Die Investition in eine Solaranlage muss dann bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres tatsächlich getätigt werden.

Die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Der Betriebsgewinn ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge darf im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden, 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Summe der Investitionsabzugsbeträge im Jahr des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren darf je Betrieb 200.000 Euro nicht übersteigen, die begünstigten Investitionskosten sind daher auf 400.000 Euro begrenzt.

Wichtig: Die Wirtschaftsgüter, für die der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden kann, müssen nicht im Betrieb selbst genutzt werden. Den Investitionsabzugsbetrag können Sie auch steuerlich geltend machen, wenn Sie in ein professionelles Solarkraftwerk investieren, das nicht in sachlichem Zusammenhang mit Ihrer sonstigen betrieblichen Tätigkeit steht.

Abschreibungen sind Betriebsausgaben, sie verringern den zu versteuernden Gewinn. Unabhängig vom Investitionsabzugsbetrag dürfen Sie für Ihr Fotovoltaik-Direktinvestment eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten vornehmen. Die Sonderabschreibung kann nach Bedarf auf das Anschaffungsjahr und die folgenden vier Jahre verteilt werden – beispielsweise auf 2 Prozent im Anschaffungsjahr, 8 Prozent im zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten Jahr und je 2 Prozent im vierten und fünften Jahr. Voraussetzung für die Sonderabschreibung: Der Betrieb hat im Wirtschaftsjahr vor Anschaffung der Fotovoltaikanlage nicht mehr als 200.000 Euro Gewinn erwirtschaftet und das Wirtschaftsgut wird im Jahr der Anschaffung und im darauf folgenden Wirtschaftsjahr vermietet oder zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt.

Neben der Sonderabschreibung können Sie die erworbene Fotovoltaik-Anlage sofort linear in gleichmäßigen Jahresbeträgen abschreiben, ausgehend von einer 20-jährigen Nutzungsdauer zu jährlich 5 Prozent. Für eine Anlage mit Anschaffungspreis 100.000 Euro (nach Abzug des IAB) lassen sich also 5.000 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Nach Ablauf des fünfjährigen Begünstigungszeitraums für die Sonderabschreibung wird der steuerliche Restwert ermittelt und über die dann noch verbleibende Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Im Jahr der Inbetriebnahme wird die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen: Geht die Solaranlage am 1. Juli in Betrieb, können in diesem Jahr 6/12 der jährlichen Abschreibung angesetzt werden, im Beispiel also 2.500 Euro. Der Restbetrag wird dann im 21. Nutzungsjahr abgeschrieben.

Den steuermindernden Investitionsabzugsbetrag und die hohe Sonderabschreibung können Sie nur geltend machen, wenn Sie das bewegliche Wirtschaftsgut – also die Fotovoltaik-Anlage – ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich nutzen oder aber vermieten. Die private Nutzung darf im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr nicht mehr als 10 Prozent betragen, so die Vorgabe der Finanzverwaltung.

Eine private Nutzung ist beim Fotovoltaik-Direktinvestment aber ohnehin nicht üblich, denn investiert wird in ein als Gewerbebetrieb geführtes Solarprojekt. Die erzeugte Energie wird in der Regel vollständig in das Stromnetz eingespeist. Die Volleinspeisung bringt übrigens auch einen Ertragsvorteil: Anlagenbetreiber, die den gesamten Fotovoltaik-Strom direkt in das öffentliche Netz speisen, erhalten einen erheblichen Zuschlag auf die Einspeisevergütung.

Die teilweise Finanzierung eines Fotovoltaik-Direktinvestments durch Fremdkapital kann sich wirtschaftlich lohnen. Insbesondere bei hohem Einkommen und entsprechend hohem Steuersatz ist die erzielbare Steuerersparnis oft größer als der Zinsaufwand für das eingesetzte Fremdkapital. So ergibt sich unter Umständen ein Hebeleffekt, der die Rendite auf das Eigenkapital zusätzlich steigert. Bei intelligenter Finanzierungs- und Steuergestaltung kann die Rückzahlung der aufgenommenen Mittel dann allein aus den laufenden Erträgen des Solarprojekts erfolgen.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem in diesem Thema spezialisierten Steuerberater, wenn Sie eine anteilige Fremdfinanzierung Ihres Solar-Direktinvestments planen. Der Steuerberater hilft Ihnen auch dabei, den für Sie optimalen Abschreibungsplan zu ermitteln.

Photovoltaik-Direktinvestments mit IAB von Hansetrust

Seit über 10 Jahren sind wir die Spezialisten für Photovoltaik-Direktinvestments. Wir verfügen ständig über exklusiven Zugriff auf Photovoltaikanlagen (Dach- und Freiflächenanlagen)  im gesamten Bundesgebiet für unterschiedliche Investitionssummen.

Mit dem richtigen Partner ist alles einfach. Bei Solarinvestments sollten Sie auf folgende Aspekte achten:

Erfahrener Partner: Wie in jeder Beziehung kommt der Partnerwahl eine entscheidende Bedeutung zu. Wir kennen seit vielen Jahren den Markt und achten auf zuverlässige Projektpartner mit jahrelanger Erfahrung und positiver Leistungsbilanz.

  • Eigentum: Jeder Investor wird Eigentümer seiner Photovoltaikanlage. Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch.
  • Erträge: 20 Jahre gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung zuzüglich Stromverkauf nach Ablauf des EEG.
  • Leistungsumfang: Einspeisebereite Photovoltaikanlagen inkl. aller betriebsnotwendigen Bauteile
  • Technik: Auswahl hochwertiger Module, Wechselrichter, Kabel und Unterkonstruktionen von den Marktführern
  • Bauabnahme: Erfolgt durch TÜV-zertifizierte Gutachter
  • Betriebsführung: Rundum-Sorglos-Paket für die kaufmännische- und technische inkl. umfassendem Versicherungskonzept u.a. gegen Sturm, Hagel, Blitz, Feuer, Vandalismus, Allgefahren-Versicherung inkl. Ertragsausfall
Fazit: Der richtige Partner und die richtige Strategie sind bei einem Solarinvestment von entscheidender Bedeutung. Die Zuverlässigkeit und Professionalität der Partner, die Qualität der Planung und verbauten Komponenten wie Wechselrichter, Module, Trafos haben einen entscheidenden Einfluss auf die Sicherheit und den Ertrag eines Solarinvestments.

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*Wichtiger Hinweis:
Bei dem Erwerb und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage handelt es sich um eine von dem jeweiligen Anleger individuell zu gestaltende unternehmerische Tätigkeit. Das hier unterbreitete Angebot ist keine Vermögensanlage im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Eine Verzinsung und Rückzahlung des investierten Kapitals oder ein vermögenswerter Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld wird weder gewährleistet noch in Aussicht gestellt.

Dieses Angebot ist kein Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt im Sinne der § § 6 ff. VermAnlG. Die hierin enthaltenen Angaben sind unvollständig und bieten keine Grundlage für eine fundierte Anlageentscheidung. Alleinige Gültigkeit für eine Investition in eine Solaranlage haben die Kaufverträge nebst Anlagen, die Finanzierungsbedingungen der Bank sowie gesetzliche und steuerliche Regelungen. Die hier enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung und Empfehlung dar.

Der Anleger sollte die entsprechenden Vertragsangebote vollständig gelesen und verstanden haben, bevor er seine Anlageentscheidung trifft.
Es wird dringend empfohlen, vor der Anlageentscheidung eine persönliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der hier enthaltenen Angaben wird weder im Allgemeinen noch für die Person des Anlegers im Besonderen übernommen.

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