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ÖKORENTA Infrastruktur 13E

Investition in Elektromobilität durch Schnellladeparks

Kurzportrait des ÖKORENTA Infrastruktur 13E

Mit dem Ökorenta Infrastruktur 13E investitieren Sie in Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (sogenannte High Power Charger bzw. Ultraschnellladesäulen), die mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Der „Ökorenta Infrastruktur 13E“ im Überblick

Anlageklasse Geschlossener Publikums-AIF (risikogemischt)
Emissionshaus Ökorenta
Laufzeit ca. 9 Jahre
Mindestbeteiligung 10.000,00 EUR (zzgl 5 % Agio)
Vorabverzinsung Bis zum 30. März 2022 in Höhe von 4,0 % p.a. auf die angeforderte und vollständig geleistete Einlage inkl. Ausgabeaufschlag, anteilig ab dem ersten des Monats, der auf die Einzahlung folgt
Rückfluss (progn.) 163 % vor Steuern
Phase Platziert

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Die Anlagepolitik und Anlagestrategie des AIF besteht im Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, die über Sachwerte in Form von Infrastruktur für E-Mobilität und / oder Beteiligungen an Unternehmen, die über Projektrechte zur Errichtung von Infrastruktur für E-Mobilität verfügen. Bei den Projektrechten handelt es sich um die planerischen und rechtlichen Vorarbeiten, Genehmigungen, Verträge und sonstige Vereinbarungen, die für die Errichtung und den Betrieb von Schnell-Ladestationen für Elektromobilität erforderlich sind.

Anlageziel ist es, aus den Vermögensgegenständen Erträge aus dem Absatz von Strom als Kraftstoff für Elektromobilität zu generieren sowie Erlöse aus der Veräußerung der Vermögensgegenstände zum Ende der Fondslaufzeit zu erzielen, die jeweils zu Auszahlungen an die Anleger führen. In den Anlagebedingungen (AB) des AIF ist festgelegt, dass es sich bei den zulässigen Vermögensgegenständen nach § 1 Nr. 1 AB um Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die Infrastruktur für Elektromobilität erwerben bzw. halten sowie nach § 1 Nr. 2 AB um Beteiligungen an Unternehmen, die über Projektrechte oder sonstige Rechtsverhältnisse verfügen, die für die Errichtung und den Betrieb von Infrastruktur für Elektromobilität notwendig sind, handelt. Zusätzlich darf der AIF Bankguthaben halten. Die Dauer der Investitionsphase ist befristet bis zum 31.12.2022 und kann mit Beschluss der Gesellschafterversammlung um ein Jahr verlängert werden. Das zu investierende Kapital wird zu mindestens 60 Prozent in die nach § 1 Nr. 2 AB zulässigen Vermögensgegenstände unter Beachtung der folgenden Kriterien angelegt: a) Die Unternehmen verfügen über Projektrechte, sonstige Rechtsverhältnisse und planerische und rechtliche Vorarbeiten, die eine Inbetriebnahme der noch zu errichtenden Ladeinfrastruktur innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb der jeweiligen Beteiligung erlauben, b) Standorte der Schnell-Ladestationen sind in Deutschland gelegen, c) Je Standort sind nach Aufnahme des Betriebes mindestens 6 Ladepunkte verfügbar, d) die Einzelnennleistung der in c) genannten Anzahl an Ladepunkten beträgt jeweils mindestens 150 kW e) die bestehenden Unternehmen sind einzig zum Zwecke der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur gegründet worden und haben bislang kein Personal beschäftigt und f) es werden jeweils min. 50 Prozent der Unternehmensanteile erworben. Der AIF hat zum Zeitpunkt der Auflage des Verkaufsprospekts 100 Prozent der Kommanditanteile an der Citywatt Ladepark Kamen GmbH & Co. KG und der Citywatt Ladepark Koblenz GmbH & Co. KG erworben, die an den Standorten Kamen und Koblenz einen Schnell-Ladepark für Elektromobilität mit jeweils 10 Ladepunkten errichten werden. Auf Basis der Prognosekalkulation sind damit 40 Prozent der zu erwerbenden Vermögensgegenstände angekauft. Die Inbetriebnahme dieser beiden Ladeparks ist zu Anfang Oktober 2021 vorgesehen. Der weitere Erwerb von Vermögensgegenständen ist vorgesehen; zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes stehen diese noch nicht fest. Folglich ist der AIF zum Zeitpunkt der Auflage des Verkaufsprospektes noch nicht risikogemischt investiert. Innerhalb von 18 Monaten nach Beginn des Vertriebes muss eine Risikomischung gem. § 262 Absatz 1 KAGB gewährleistet sein. Zum Zwecke des Erwerbs der genannten Gesellschaftsanteile hat der AIF eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung aufgenommen. Die langfristige Finanzierung des AIF über den Zeitpunkt von 18 Monaten nach Aufnahme des Vertriebes hinaus soll gemäß dem Finanzkonzept ausschließlich durch das Eigenkapital der Anleger erfolgen. Die Belastung und Abtretung von Forderungen auf Rechtsverhältnisse, die sich auf direkt gehaltene Vermögensgegenstände beziehen, sind ebenso wie der Einsatz von Derivaten über den Zeitpunkt von 18 Monaten nach Aufnahme des Vertriebes hinaus möglich, aber nicht vorgesehen. Es ist geplant, nach Abschluss der Investitionsphase jährlich bis zu vier Liquiditätsauszahlungen an die Anleger vorzunehmen, soweit sie nicht nach Auffassung der Geschäftsführung der Gesellschaft als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten oder zur Substanzerhaltung bei der Gesellschaft benötigt
werden. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung von Auszahlungen kommen. Es werden Auszahlungen an die Anleger in Höhe von ca. 163 Prozent bezogen auf die Beteiligungssumme inkl. Ausgabeaufschlag während des Anlagezeitraums bis zum Jahr 2031 prognostiziert (vor Steuern). Zusätzlich erhalten die Anleger bis zum 30. März 2022 eine Vorabverzinsung in Höhe von 4 Prozent p.a., die ab dem 1. des Monats, der auf die Einzahlung des abgerufenen und vollständig eingezahlten Nominalkapitals (ohne Ausgabeaufschlag) folgt, gewährt wird.

Die Grundlaufzeit des AIF ist befristet bis zum 31. Dezember 2031. Sie wird nach Ablauf dieser Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert). Die Grundlaufzeit kann durch Beschluss der Gesellschafter mit der im Gesellschaftsvertrag hierfür vorgesehenen Mehrheit mehrfach um insgesamt bis zu sechs Jahre verlängert werden. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Eine Rückgabe von Anteilen ist nicht möglich. Aus dieser unternehmerischen Beteiligung erwachsen Rechte (insb. Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte) und Pflichten (insb. Einzahlung der Einlage, Haftung).

Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber über die SG-Treuhand GmbH (Treuhandkommanditistin) an dem AIF und erhalten die Möglichkeit, ihre über die Treuhandkommanditistin gehaltene Beteiligung an dem AIF umzuwandeln und sich als Direktkommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000 zzgl. 5 Prozent Ausgabeaufschlag. Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.

Initiator: ÖKORENTA
Emittentin:
ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene Investment GmbH & Co. KG
Art der Kapitalanlage: AIF (risikogemischt)
Einkunftsart: § 15 EStG Einküfte aus Gewerbebetrieb
Investitionsgegenstand: Die Fondsgesellschaft investiert in Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB (für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 genutzte Infrastruktur) in Verbindung mit § 261 Abs. 2 Nr. 6 KAGB (Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben sowie in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB.
Fondsvolumen: 13.650.000 EUR
Mindestbeteiligung: 10.000 EUR (+5 % Agio)
Gesamtmittelrückfluss: Es wird davon ausgegangen, dass die Anleger ab 2023 Auszahlungen in Höhe von 1 Prozent bezogen auf ihre Beteiligungssumme inklusive Ausgabeaufschlag erhalten. Diese sollen bis zum Jahr 2031 sukzessive ansteigen. Hierin ist auch der Erlös aus der Veräußerung der Anlageobjekte enthalten. Hieraus ergibt sich ein prognostizierter Gesamtrückfluss an die Anleger in Höhe von 163% der Beteiligungssumme inklusive Ausgabeaufschlag vor Steuern.
Prognostizierte Ausszahlungen: Anleger erhalten bis zum 30. März 2022 eine Vorabverzinsung in
Höhe von 4 Prozent p.a., die ab dem 1. des Monats, der auf die Einzahlung des abgerufenen und vollständig eingezahlten Nominalkapitals (inkl. Ausgabeaufschlag) folgt, gewährt wird.
Im positiven Szenario wird von 20 Prozent höheren und im negativen Szenario von 20 Prozent geringeren Stromabsatzmengen ausgegangen. Es sind Abweichungen über die dargestellten Szenarien hinaus möglich
Fremdkapital: 0 %
Eigenkapitalanteil: 100 %
Laufzeit: ca. 9 Jahre

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