Vorankündigung: §6b Fonds - Investition in Fachmarktzentrum in Nordrhein Westfalen

Vorankündigung: § 6b Fonds / Immobilienfonds

Investition in Fachmarktzentrum in Nordrhein Westfalen

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Vorankündigung: § 6b Fonds in Nordrhein-Westfalen

Investition in Fachmarktzentrum

Kurzportrait des §6b Fonds Fachmarktzentrum in Nordrhein-Westfalen

Investition in ein Fachmarktzentrum in der Metropolregion Rhein-Ruhr in Nordrhein-Westfalen.

Der Fonds wurde entwickelt, um eine steuerneutrale Reinvestition von Rücklagen gemäß §6b EStG zu ermöglichen. Das Investitionsobjekt ist ein im Jahr 2004 fertiggestelltes Gebäude für Lebensmitteleinzelhandel und Fachgeschäften.

Investieren wie ein Profi: § 6b Fonds Fachmarktzentrum in Nordrhein-Westfalen

  • EDEKA als Hauptmieter, Untermieter u.a. Aldi, dm
  • etablierter Standort in Nordrhein-Westfalen in zentraler Lage
  • Fondslaufzeit geplant ca. 15 Jahre
  • Mindestbeteiligung: 200.000 Euro zzgl. Agio
  • der prognostizierter Übertragungshebel für §6b Rücklage beträgt ca. 203%

Der „§ 6b Fonds Fachmarktzentrum in Nordrhein-Westfalen“ im Überblick

Anlageklasse
Geschlossener inländischer Spezial-AIF (§6b Fonds konzipiert)
Emissionshaus
keine Angabe
Besteuerung Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) mit der Möglichkeit der Übertragung von § 6b/c EStG-Rücklagen, bei einem Hebel von rd. 203%.
Investitionsgegenstand Gewerbeimmobilie, Fachmarktzentrum, Nahversorgung
Geplante Laufzeit 15 Jahre
Mindestbeteiligung 200.000 Euro
Investitionsvolumen rd. 21 Mio. Euro
Eigenkapitalanteil ca. 45%
Gesamtmittelrückfluss keine Angabe
Phase Vor BaFin-Freigabe (Vertriebsstart Ende September)
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Ratings & Leistungsbilanz

Emittent – Über den Anbieter

Der Emittent dieses Fonds ist seit über 40 Jahren am Markt aktiv. Seit 1982 agiert er als Asset- und Investment Manager mit Spezialisierung auf versorgungsorientierte Handels- und Mixed-Use-Immobilien. Die gesamte Wertschöpfungskette – von Akquisition über Management bis zur Exit-Strategie – wird intern abgebildet. Institutionelle Investoren und private Anleger profitieren von einem stabilen Kapitalerhalt und nachhaltigem Ertragswachstum. Das Selbstverständnis des Emittenten: Wertarbeit mit Immobilien.

Anlageziel & Marktumfeld

Investmentstrategie des Fonds: Investition einer §6b bzw. §6c EStG-Rücklage

Der Spezialfonds (AIF) ist speziell konzipiert für Anleger mit steuerlich gebildeten Rücklagen

  • Insbesondere interessant für Anleger, die betrieblichen Grund und Boden oder Gebäude veräußert und eine daraus resultierende Steuerlast zu erwarten haben.
  • Veräußerungsgewinne lassen sich durch einen Beitritt zur Gesellschaft auf die Immobilie des Fonds übertragen, womit eine sofortige Besteuerung vermieden werden kann.
  • Die durch den Anteil der Fremdfinanzierung ausgelöste Hebelwirkung des Fonds ist hierbei vorteilhaft, da dem Anleger Liquidität aus seinem Veräußerungserlös verbleibt.

Die Makro- und Mikrolage

Das Objekt befindet sich in der Metropolregion Rhein-Ruhr in Nordrhein-Westfalen.
Im Einzugsgebiet (10 Min.) leben ca. 72.000 Personen. In den letzten zehn Jahren gab es eine Bevölkerungsentwicklung von +5,9%.
Der Standort punktet mit der Nähe zu den Städten Mönchengladbach und Düsseldorf.

Das Investitionsobjekt

Das im Jahr 2004 fertiggestellte Gebäude befindet sich in einer gut integrierten, zentralen Lage und bietet modern gestaltete Mietflächen.
Die Umgebung ist durch Wohnbebauung geprägt und hat gute Anbindungen via öffentliche Verkehrsmittel und Auto.
Darüber hinaus stehen den Besuchern dieses Einkaufserlebnisses ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zu § 6b Fonds (EStG-Rücklage) →

Hinweis: Vergangenheitswerte und Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren für die zukünftige Wertentwicklung des Investments. Die steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung sind von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers insbesondere der Einbringung der § 6b bzw. § 6c EStG-Rücklage abhängig und können künftigen Änderungen unterworfen sein, die zu einer höheren steuerlichen Belastung führen kann. Die Übertragung bzw. Einbringung der steuerlich gebildeten Rücklagen in den Fonds unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die Anleger mit ihrem steuerlichen Berater besprechen sollten.

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