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AIFM Richtlinien – Gleiche Rechtsgrundlage für offene und geschlossene Fonds (AIF)

Seit dem 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die rechtliche Grundlage für Verwalter offener und geschlossener Fonds.

Das KAGB löst das bis dahin geltende Investmentgesetz ab und ist das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Es hat das Ziel, für den Schutz der Anleger einen einheitlichen Standard zu schaffen und den grauen Kapitalmarkt einzudämmen.
Die Anforderungen des KAGB gelten sowohl für Verwalter offener als auch geschlossener Fonds. Damit müssen auch Verwalter geschlossener Fonds erstmalig gesetzliche Vorgaben erfüllen, die für offene Fonds bereits seit langem gelten.

AIFM-Regulierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch)

vor der Regulierung

Gegenstand der Regulierung

nach der Regulierung
(trat in Kraft am: 22.07.2013)

keine gesetzlichen Vorgaben

Risikomanagement und Liquiditätsmanagement

Vorgabe nach Kapitalanlagegesetzbuch

keine gesetzlichenVorgaben

Berichtspflichten

Anleger und Aufsicht erhalten jährlich einen Jahrebericht, Meldungen über Statistik über Investmentfond müssen monatlich an die Deutsche Bundesbank übertragen werden

keine gesetzlichen Vorgaben

Bewertung

Mindestens jährliche neu Bewertung der Anteile und Assets und bei gravierenden Veränderungen der Anlageobekte oder der Fonds

Keine Regelung

Unabhängige Verwahrstelle

per Gesetz vorgeschrieben: Externe Kontrollinstanz zur Überprüfung der Geldflüsse und des Eigentums an den Assets

Keine Regelung

Aufsicht des Anbieters

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrollier laufend den Anbieter welcher auch von der (BaFin) als Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen sein muss.

BaFin prüft den Prospekt auf Vollständigkeit (formal) und Widerspruchsfreiheit (Kohärenz), sofern gegeben: Billigung, jedoch keine inhaltliche Prüfung

Aufsicht des Produktes

Zulassung des Produktes durch die BaFin nach vorgeschriebenen Verfahren. Folgende Beitrittsunterlagen müssen vorliegen: Prospekt, wesentliche Anlegerinformationen (wAI), Anlagebedingungen. Weitere Unterlagen müssen wertpapierhandelsgesetzkonform sein.

Keine Regelung

Aufsicht des Produktes

Mehrere Produktregeln, u.a. die Vorgabe, wo investiert werden darf (Assetklassenliste), Höchstgrenze der Verschuldung auf max. 60%, bei weniger als 20.000 Euro Mindestbeteiligungssumme Risikostreuung vorgeschrieben