Crowdinvesting2022-12-13T20:00:30+01:00

Investments im Überblick

Exporo Crowdinvestings als Kapitalanlage

Digitale Immobilieninvestments von Exporo

Exporo ist mit einer Vielzahl von erfolgreich finanzierten Projekten Deutschlands führende Crowdinvesting-Plattform für Immobilien.

Mit Exporo Crowdinvesting haben Sie jetzt die Möglichkeit, über einer der innovativsten Anlagemöglichkeiten an interessanten Immobilienprojekten zu partizipieren.

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Die häufigsten Fragen (FAQ’s) zum Thema Digitale Immobilieninvestments

Digitale Immobilieninvestments (Immobilien Crowdinvestings) sind eine Form der Schwarmfinanzierung, bei der sich Privatanleger mit bereits kleinen Investitionssummen ab 500,00 €, an verschiedensten Immobilienprojekten beteiligen können um Gewinne zu erzielen. Wie bei anderen Anlageformen auch, ist auch diese Art der Kapitalanlageform mit Risiken behaftet. Das Risiko für Anleger hängt von mehreren Faktoren ab, daher ist es ratsam über einen erfahrenen Anbieter mit positiver Leistungsbilanz in diesen Bereich zu investieren. Zudem ist es wichtig, die objektspezifischen Informationen der Investitionsobjekte genau prüfen zu können.

Immobilien-Crowdinvesting haben sich mittlerweile zu einer ernst zu nehmenden alternativen Kapitalanlage etabliert.

Chancen: Anleger haben die Möglichkeit, über Immobilien Crowdinvestings mit geringen Laufzeiten von 2 bis 5 Jahren, attraktive Zinsen zwischen 3 % – 7 % p.a. zu erzielen. Das Vertragswerk ist für Anleger relativ einfach konzipiert im Vergleich zu anderen Anlageprodukten. Zudem sind die Projekte transparent und für Anleger überprüfbar. Seriöse Anbieter sind bestrebt, nur ausgewählte Projekte auf den Plattformen anzubieten. Dabei werden 100 % der Anlagesummen in das jeweilige Projekt investiert, ohne dass für den Anleger weiter Ausgaben für Agio oder anderen Weichkosten entstehen. Immobilieninvestments bieten als Sachwerte auch einen gewisse Wertstabilität.

Risiken: Anleger können unter Umständen Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden, daher sollten sowohl der Anbieter, als auch das Immobilienprojekt vorab sorgfältig geprüft werden. Anleger haben keinerlei Mitspracherecht beim Projekt und können auch nicht vor Ablauf der Laufzeit der Beteiligung aussteigen.

Anleger können direkt online über die Plattformen der Anbieter in verschiedene Immobilienprojekte investieren. Nach der Registrierung auf der ausgewählten Anbieterplattform, kann sich der Anleger einloggen und sich sein Investitionsobjekt aussuchen und i.d.R. über eine entsprechende Schaltfläche den Investitionsprozess starten. In mehreren Schritten werden alle relevanten Daten des Anlegers abgefragt, im letzten Schritt werden Unterlagen, Verträge und der Risikohinweis bereitgestellt. Der Anleger muss diese zur Kenntnis nehmen und kann nach Bestätigung die Investition in sein ausgewähltes Immoblienprojekt abschließen.

Exporo Whitepaper Download: Crowdinvesting in Immobilien

Die Immobilieninvestments bei Exporo Finanzierung verfügen jeweils über eine feste Laufzeit. Daher kann grundsätzlich während der Laufzeit nicht über das eingezahlte Geld verfügt werden.

Anders verhält es sich mit den Immobilieninvestments bei Exporo Bestand. Dort profitieren Sie ähnlich wie ein Eigentümer von regelmäßigen Ausschüttungen aus den Mietüberschüssen, sind am Wertzuwachs der Immobilie beteiligt und können Ihre Anteile flexibel auf dem Handelsplatz anbieten: Über den Exporo-Handelsplatz sind Investments in Bestandsimmobilien flexibel wie nie zuvor. Exporo Anleger, die bereits Anteile an Bestandsimmobilien erworben haben, können auf dem Handelsplatz Ihre Anteile zum Kauf anbieten. Diese Anteile können wiederum von allen Anlegern erworben werden.

Sollte nicht genügend Investitionskapital in dem vorgesehenen Zeitraum eingesammelt, also das Fundingziel nicht erreicht werden, so kann der Zeitraum verlängert werden oder der Projektträger stimmt zu, weniger Darlehen anzunehmen und eine alternative Finanzierungsquelle zu nutzen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Großinvestoren aus dem Netzwerk von Exporo die Lücke bis zum Fundingziel schließen. Grundsätzlich bekommt der Projektträger erst die zugesicherte Summe, wenn das jeweilige Projekt voll gefundet wurde und er alle vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt.

Das Investieren bei EXPORO geschieht vollständig elektronisch auf der Plattform und dauert nur wenige Minuten. Dazu gehen Sie auf unserer Website auf das Projekt, in welches Sie investieren möchten, und klicken auf die „Jetzt investieren“-Schaltfläche oben rechts. Ein kleines Fenster erscheint und fragt in mehreren Schritten alle relevanten Daten für den Investitionsprozess ab. Im letzten Schritt werden alle Dokumente, Verträge und ein Risikohinweis bereitgestellt. Nachdem Sie diese gelesen und bestätigt haben, können Sie den Investitionsprozess abschließen. Nach erfolgreicher Investition erhalten Sie eine E-Mail, die Ihnen die letzten Schritte erklären. Das postalische Versenden von Dokumenten ist nicht erforderlich. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung oder Lastschriftverfahren.

EXPORO weist darauf hin, dass durch EXPORO lediglich eine eingeschränkte Prüfung der Immobilienprojekte sowie Projektentwickler nach bestimmten formalen Kriterien stattfindet, die keine Aussagen darüber erlaubt, ob die auf der Plattform eingestellten Informationen und Angaben zum Immobilienprojekt zutreffend sind. Insbesondere wird durch EXPORO nicht geprüft, ob und inwieweit ein Investment durch den Nutzer, ganz gleich in welcher Form, in die Immobilienprojektentwicklung wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einschätzung und die Entscheidung für sein Investment trifft der Nutzer unabhängig und eigenverantwortlich.

EXPORO ist für Sie als registrierter Nutzer und auch als investierender Anleger kostenfrei. Ihre Investitionsbeträge sind zweckgebunden und kommen dem von Ihnen ausgewählten Immobilienprojekt zugute.

Die Zinserträge aus den Exporo-Darlehen sind grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit die Anlage aus dem steuerlichen Privatvermögen erfolgt. Die Erträge unterliegen in diesem Fall der Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz in Höhe von maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Wie werden die Steuern bei Vermögensanlagen abgeführt?

Für Rückzahlungen aus Vermögensanlagen werden zum aktuellen Zeitpunkt keine Steuern durch die Exporo AG abgeführt. Die Verantwortung für die Versteuerung dieser Kapitalerträge obliegt den jeweiligen Anlegern.

Zur Behandlung der Zinseinnahmen bei Anlagen aus Betriebsvermögen oder bei weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Wie werden die Steuern bei Wertpapieren abgeführt?

Für die in Ihrem Depot bei der Baader Bank verwalteten Wertpapiere werden die Steuern durch die Depotbank abgeführt.

Bei den in Ihrem digitalen Schließfach hinterlegten Wertpapieren führt die jeweilige Emittentin die Steuern ab.

Zur Behandlung der Zinseinnahmen bei Anlagen aus Betriebsvermögen oder bei weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

EXPORO Finanzierung: Nein. Mit dem Nachrangdarlehen vergeben Sie ein Darlehen direkt an einen Projektträger. Das Darlehen wird inklusive eines festen Zinssatzes nach Ablauf der Darlehenslaufzeit direkt an Sie zurückgeführt. Bei einem Immobilienfonds hingegen wäre die Rendite abhängig vom Erfolg des Fondsmanagements. Beim Nachrangdarlehen liegt ein fest vereinbarter Zinsanspruch zugrunde. Außerdem investieren Sie in einzelne Projekte, welche Ihnen detailliert vorgestellt werden und nicht in einen “Blind Pool” wie bei einem Immobilienfonds. Sie wissen dementsprechend genau, wofür Ihr Kapital verwendet wird. EXPORO Bestand ist deutlich “näher” an einem Immobilienfonds. Hauptunterschiede zu einem Immobilienfonds: Keine initialen Gebühren, kein Blind-Pool (direkte Beteiligung an einem Objekt), effizientere Strukturierung und Management und daher in der Regel eine höhere Ausschüttung als bei Immobilienfonds.

Das Beteiligungsangebot von EXPORO Finanzierung hat eine festgelegte Laufzeit. Zum Ende der Laufzeit wird Ihr eingezahltes Kapital inklusive Verzinsung zurückgezahlt. Die Projektgesellschaft hat das Recht, bereits vor dem Ende der Laufzeit das eingezahlte Geld zurückzuzahlen. In diesem Fall wird ihr der gesamte Zinsanspruch schon vorher fällig und Ihre Kapitalrendite verbessert sich dadurch noch einmal deutlich gegenüber dem zugesicherten festen Zinssatz.

Bei EXPORO Bestand erhalten die Anleger alle 3 Monate Ausschüttungen aus Mietüberschüssen. Außerdem hat der Anleger bei der Rückzahlung selbst die Wahl: Entweder wird Ihr eingezahltes Kapital am Ende der Laufzeit ausgezahlt oder Sie können das Investment über den EXPORO Handelsplatz bei Kaufinteresse eines Dritten jederzeit wieder verkaufen.

Die Exporo Klasse ist ein von uns entwickeltes standardisiertes Verfahren mit dem wir Anlegern die Möglichkeit bieten, Projekte von [Exporo Finanzierung]() auf einen Blick einschätzen zu können und untereinander zu vergleichen.

Wie genau wird die Exporo-Klasse ermittelt? Die Exporo-Klasse misst das relative Risiko anhand wichtiger Kriterien, die bei einer Investment-Entscheidung im Immobilienbereich eine große Bedeutung haben. Für die sechs Kriterien werden Punkte vergeben – je weniger Punkte, desto geringer ist tendenziell das Risiko. Die Exporo-Klasse klassifiziert die Exporo-Projekte von AA (weniger Risiko) bis F (höheres Risiko).

Geschulte Mitarbeiter im Real Estate Bereich kontrollieren und bewerten jedes Projekt anhand von vorliegenden Rahmen-, Markt- und Investmentdaten. Im mehrstufigen Prüfungsprozess werden branchenübliche Immobilien- und Projektträgerspezifische Kennzahlen und Unterlagen, der fachlichen Prüfung im Vier-Augen Prinzip unterzogen und für die Anleger möglichst detailliert aufbereitet.

Für Exporo Bestand wird derzeit ein eigenes Modell entwickelt.

Trotz einer intensiven und sorgfältigen Vorprüfung durch Fachleute ist die Anlageform jedoch mit einem Risiko verbunden und kann zum Totalverlust führen.

Bei einem Neubauprojekt:
Grundsätzlich alle Umstände, die dazu führen, dass der Projektgewinn in einen Projektverlust für den Projektträger umschlägt und der Projektträger über keine anderen Mittel verfügt, um die Darlehensgeber zu bedienen.

Solche Umstände können zum Beispiel sein:

  • Wohnungen werden zu einem deutlich geringeren Preis verkauft als ursprünglich kalkuliert, z.B. durch geringere Nachfrage.
  • Baukosten erhöhen sich signifikant aufgrund von Handwerker-Insolvenzen oder Fehlkalkulation.

Bei einem Bestandsgebäude:
Grundsätzlich alle Umstände, die dazu führen, dass der Besitzer der Immobilie (z.B. eine KG) die Darlehensgeber nicht bedienen kann und der Verkaufserlös der entsprechenden Immobilie die Ansprüche der Darlehensgeber nicht befriedigen kann.

Solche Umstände können zum Beispiel sein:

  • Neben der Immobilie wird eine Kläranlage gebaut, woraufhin bestehende Mieter ausziehen, keine neuen Mieter zu für den Immobilienbesitzer kostentragenden Konditionen einziehen möchten und dieser die Immobilie daraufhin mit Verlusten veräußern muss.

Das Nachrangdarlehen wird als ein nachrangiges Darlehen dem Darlehensgeber eingeräumt. Es ist ein Darlehen, dessen Rückerstattung im Falle einer Liquidation oder einer Insolvenz der Darlehensnehmerin erst dann durchgeführt werden darf, nachdem alle nicht nachrangigen Forderungen der Gläubiger zurückerstattet wurden. Es besteht, wie bei allen in die Zukunft gerichteten wirtschaftlichen Aktivitäten, das Risiko eines Totalverlustes. Es gibt allerdings keine Nachschusspflicht.

Das heißt, bei der Verteilung der Verkaufserlöse eines Projektes könnte sich zum Beispiel folgende Reihenfolge ergeben (diese würde auch im Fall der Insolvenz gelten):

  1. Fremdkapital der Bank wird bedient
  2. Nachrangdarlehen werden bedient
  3. Projektträger darf Gewinne abführen

Wichtig: Nachrangige Darlehen stehen im Rang vor dem Eigenkapital, d.h. im Falle der Insolvenz darf der Darlehensnehmer sein eingesetztes Eigenkapital erst entnehmen, wenn alle nachrangigen Darlehen zurückgeführt wurden.

Heutzutage finanzieren Banken natürlich weiterhin Bauvorhaben, insbesondere in attraktiven Ballungsgebieten mit höherer Nachfrage als Angebot. Aber die zunehmende Regulierung der Banken (Basel II und III) führt dazu, dass Banken eine immer höhere Eigenkapitalquote vom Projektträger fordern. Diese kann je nach Projekt zwischen 10% und 40% liegen. Da ein Projektträger meist mehrere Projekte gleichzeitig bearbeitet, wächst somit der Eigenkapitalbedarf des Projektträgers erheblich und es entsteht oft eine Finanzierungslücke, welche z.B. durch ein Nachrangdarlehen geschlossen werden kann. Der Projektträger hat dadurch eine größere unternehmerische Flexibilität.

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